AnjaS
Hallo, bei mir ist es etwas kompliziert. Ich habe seid 9.4.2016 ein Gewerbe angemeldet. Davon habe ich ALG II bezogen bzw. mein Partner und ich. Ich habe meinen Mann dann eingestellt und er hat ca. 450€ bekommen, seid Oktober 2016 ist er nicht mehr bei mir sondern in einer anderen Firma tätig. Der Lohn ist identisch. Da wir aus dem Gewerbe bislang keinen Gewinn verzeichnen, hat die Arge weiterhin ALG II gezahlt, natürlich mit Anrechnung des Einkommens meines Mannes. Soweit so gut. Nun musste ich Elterngeld beantragen (laut Jobcenter). Habe es allerdings als Mutter für 12 Monate beantragt. Wenn ich 300€ bekomme werden die komplett auf ALG II angerechnet oder steht mir auch der Elterngeldfreibetrag zu oder hätte mein Mann das Elterngeld beantragen müssen, da er wenigstens ein paar Monate vor der Geburt ein Einkommen hatte? Wenn ja kann ich das noch ändern?
Hallo, alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht also zusätzlich zu diesen Leistungen zur Verfügung. da sie kein Einkommen hatte, wird das bei Ihnen komplett auf Arbeitslosengeld zwei angerechnet. Bei Ihrem Mann nur teilweise. Liebe Grüße NB
AnjaS
D.h. mein Mann müsste das Elterngeld beantragen für 12 Monate und nicht ich richtig? Da ich ja aus der Selbstständigkeit keine monatlichen Einnahmen hatte. Kann ich das jetzt nochmal ändern? Der Antrag ist noch nicht durch, da noch Unterlagen gefehlt haben. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Hilfe.
Sternenschnuppe
Stehst Du dem Arbeitsmarkt dann zur Verdügung und kannst sofort arbeiten ?
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