Hallo Frau Bader, erstmal ein paar Eckdaten: Eintritt: 19.7.2010 Beschäftigungsverbot:ab 17.3.2014 bis 8.5.2014 Mutterschutz: 9.5.2014 bis 15.8.2014 Elternzeit: 16.8.2014 bis 11.6.2016 Jahresurlaub: 30 Tage Ich bin der Meinung, dass ich für 2014 Urlaubsanspruch bis Ende August (nicht den ganzen Monat in Elternzeit) habe, also 20 Tage. Mein Arbeitgeber kam auf 16 Tage, dementsprechend habe ich nur für max 16 Tage Urlaub eingereicht. Davon müssten 11 während des BV verfallen sein, leider habe ich nicht alle Urlaubsanträge und 1 im Januar genommen. Für 2016 komme ich einschließlich Juni (bin ja nicht den ganzen Monat abwesend) auf 17,50 Tage. Was mein Arbeitgeber errechnen wird weiß ich noch nicht. 1. Stimmen meine Berechnungen bezüglich der 20 und 17,50 Tage? 2. Wie ist das, wenn die am 11.6.16 eine Kündigung zum 31.8.16 schreiben (länger als 5 Jahre dabei, davon aber mit beiden Kindern insgesamt 3 Jahre Elternzeit, daher 2 Monate Kündigungsfrist?)? Habe ich dann nur für Juni, Juli und August, also die 7,5 Tage Urlaubsanspruch+evtl. Resturlaub aus 2014? 3. Wie hoch muss die Abfindung sein? Pro volles Jahr 1 Nettogehalt? Vielen Dank im voraus. LG PEARL83
von Pearl83 am 07.06.2016, 14:50