Hallo Frau Bader,
ich habe ein wichtiges Anliegen an Sie. Laut der Düsseldorfer Tabelle muss der leibliche Vater meines Kindes 406 Euro (6-11 Jahre, Einkommen bis 1900 Euro) bezahlen.
Diesen Betrag bekomme ich auch schon einige Jahre. Ganz plötzlich will er mir aber weniger bezahlen, da das Kindergeld, welches ich für mein Kind bekomme, noch abgezogen wird. Ist das richtig so?
Laut ihm müsse er mir nur 309 Euro bezahlen.
Können Sie uns aufklären, welchen Betrag er nun bezahlen muss? Wird das Kindergeld tatsächlich vom Unterhalt abgezogen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
E@B
von
E@B
am 16.03.2019, 19:17
Antwort auf:
Wieviel Unterhalt muss Vater bezahlen?
Hallo,
das KG wird hälftig angerechnet. Schauen Sie mal auf der Seite des OLG Düsseldorf. Da steht bei der Tabelle ganz unten eine weitere mit "Auszahlungsbeträgen"
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.03.2019
Antwort auf:
Wieviel Unterhalt muss Vater bezahlen?
Er hat halb Recht: da Kindergeld zum "Einkommen" des Kindes zählt, wird es auf den Unterhalt angerechnet - jedoch nur zur Hälfte.
Er darf die Hälfte des Kindergeldes von seinem zu leistenden Unterhalt abziehen.
Grund: Kind verbringt eben auch einen Teil seiner Zeit beim Vater, der damit die in der Zeit anfallenden Ausgabe decken kann.
Und um es vorweg zu sagen: ob man das ungerecht oder sonst etwas findet, weil der Vater viel mehr verdient als man selbst, der Vater eh keinen müden Cent für das Kind ausgibt oder sonst etwas - alles nicht relevant, weil es Rechtlich eben so festgelegt ist.
von
cube
am 16.03.2019, 19:24
Antwort auf:
Wieviel Unterhalt muss Vater bezahlen?
rein aus interesse: auch dann, wenn der vater nur zahlt und KEINEN regelmäßigen umgang hat? dann verbringt das kind keine zeit bei ihm/mit ihm wie auch immer...hat er trotzdem das recht, hälfte KG einzubehalten sozusagen?
von
mellomania
am 16.03.2019, 19:45
Antwort auf:
Wieviel Unterhalt muss Vater bezahlen?
Und die steht jedem Elternteil zu, egal wo das Kind lebt.
Da nur einer das Kindergeld ausbezahlt bekommt, darf der andere seinen Anteil bei Trennung vom Unterhalt abziehen.
Wenn man sich die Düsseldorfer Tabelle ansieht sollte man weiter nach unten scrollen, da kommt noch eine Tabelle mit den Zahlbeträgen ;-)
In diesem Falle hier also Glück gehabt solange der Ex das nicht wusste .
von
Sternenschnuppe
am 16.03.2019, 19:51