Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wieviel darf ich in der Elternzeit verdienen

Frage: wieviel darf ich in der Elternzeit verdienen

Tatjana80

Beitrag melden

Hallo Frau Bayer. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe bis heuer märz 1 Jahr Elterngeld bekommen. Ab den 1.Mai bekomm ich Beträuungsgeld 150€. Meine kleine ist jetzt 13 Monate und ich möchte mir bisschen was dazu verdienen. Hätte eine Putzstelle gefunden in der ich einmal pro Woche 7-8 std putzen würde. 12€ in der Stunde. Die Dame würde mich auch anmelden. Ginge das in Ordnung? Müsste ich etwas beachten?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Die Höhe des Arbeitslohnes ist irrelevant. Du darfst nicht mehr als 30h/Woche arbeiten, sonst fällst Du aus der EZ raus. Eine Tätigkeit während des Elterngeldbezuges MUSS bei der Elterngeldstelle gemeldet werden. Der Bezug des Elterngeldes ist bei Dir aber bereits vorbei. Wichtig ist dass Dein AG der Nebentätigkeit zustimmen MUSS! Für das Betreuungsgeld ist das Einkommen meines Wissens nach auch irrelevant solange Du das Kind nicht in staatlich geförderte Kinderbetreuung gibst (wenn Du also einen Babysitter selber bezahlst steht Dir das Betreuungsgeld also dennoch zu, bei einer von der Stadt finanzierten Tagesmutter nicht). LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich beziehe insgesamt 1 Jahr und 4 Monate Elterngeld (noch bis einschließlich März 2020). In dieser Zeit arbeite ich nicht. Nun wollte ich wissen wie viel ich verdienen darf wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, also dann ab April 2020. Viele Grüße

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?