Tatjana80
Hallo Frau Bayer. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und habe bis heuer märz 1 Jahr Elterngeld bekommen. Ab den 1.Mai bekomm ich Beträuungsgeld 150€. Meine kleine ist jetzt 13 Monate und ich möchte mir bisschen was dazu verdienen. Hätte eine Putzstelle gefunden in der ich einmal pro Woche 7-8 std putzen würde. 12€ in der Stunde. Die Dame würde mich auch anmelden. Ginge das in Ordnung? Müsste ich etwas beachten?
Hallo, das ist unerheblich Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Höhe des Arbeitslohnes ist irrelevant. Du darfst nicht mehr als 30h/Woche arbeiten, sonst fällst Du aus der EZ raus. Eine Tätigkeit während des Elterngeldbezuges MUSS bei der Elterngeldstelle gemeldet werden. Der Bezug des Elterngeldes ist bei Dir aber bereits vorbei. Wichtig ist dass Dein AG der Nebentätigkeit zustimmen MUSS! Für das Betreuungsgeld ist das Einkommen meines Wissens nach auch irrelevant solange Du das Kind nicht in staatlich geförderte Kinderbetreuung gibst (wenn Du also einen Babysitter selber bezahlst steht Dir das Betreuungsgeld also dennoch zu, bei einer von der Stadt finanzierten Tagesmutter nicht). LG Sabine
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Ich beziehe insgesamt 1 Jahr und 4 Monate Elterngeld (noch bis einschließlich März 2020). In dieser Zeit arbeite ich nicht. Nun wollte ich wissen wie viel ich verdienen darf wenn ich kein Elterngeld mehr bekomme, also dann ab April 2020. Viele Grüße
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich erwarten Ende Oktober ein Kind. Im ersten Monat möchten wir gemeinsam Elternzeit nehmen (bzw. ich bin dann ohnehin im Mutterschutz). Dafür hat er bereits den Antrag gestellt. Ab August nächsten Jahres, also dem 9. Lebensmonat des Kindes, bis zum 14. Lebensmonat möchte dann mein Partner in Eltern ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet? Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...
Hallo Frau Bader, Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Hallo, ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir. Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...
Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und 3 Tage gearbeitet und dann erfahren, dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen
Die letzten 10 Beiträge
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis