Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wie wird ein teilweises berufsverbot gerechnet?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wie wird ein teilweises berufsverbot gerechnet?

Raupe1973@web.de

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Guten tag, habe ein berufsverbot bekommen. mein arbeitgeber hat mir einen schonplatz für 3h die woche angeboten, im büro, so das das bv auf bis zu 3h pro woche arbeit geändert wurde. jetzt meine frage, ich kann kommen wenn ich will, jedoch wenn meine arbeit am computer erledigt ist, wie wird das gerechnet? Heut war ich nach 1,5h fertig, werden dann die restl.1,5std vom überstundenkonto abgezogen? Auch wenn ich urlaub hab u es mir nicht gut geht? Wird mir dann der urlaub abgezogen? Aber hab ja vollzeit gearbeitet, dh.8h entspr.1url.tag... heißt das jetzt 1url.tag entspr.3h?? Im bv steht aber drin, bis zu 3h...nicht 3h... vielen dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen halt 3 Std/ Wo Ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Nix Anrechnung Überstunden. Das muss dann der AG organisieren. Wenn Sie Urlaub haben u der FA Sie krankschreibt, werden die Urlaubstage wieder gutgeschrieben Liebe Grüsse NB


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