Min1989
Liebe Frau Bader, habe jetzt inzwischen so viel gelesen und mit der Elterngeldstelle telefoniert, nur leider ist es mir immer noch nicht 100% verständlich gemacht worden, wie es berechnet wird. Ich bin in Elternzeit und beziehe für unser 1.Kind bis zum 06.06.15 Elterngeld (habe es auf 2 Jahre gesplittet) Am 23.06.15 beginnt der Mutterschutz. Der ET wäre der 04.08.15. Erhält man jetzt "nur" die 300€ Mindestelterngeld oder wird es anhand meines Einkommens vor der Geburt unseres 1. Kindes berechnet? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße Jasmin
Hallo, den Mindestbetrag + Geschwisterbonus Liebe Grüße NB
SumSum076
Das zweite Kind kommt also rund um den 2. Geburtstag von Kind 1? Dann läuft das auf den Mindestsatz hinaus! Wichtig ist das Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Also bei dir das Einkommen zwischen Mai 2015 und Juni 2014. (Elterngeld ist kein Einkommen und ausgeklammert wird nur das EG/Monate bis zum 1. Geburtstag) Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Erst einmal, ganz wichtig, beende UNBEDINGT die Elternzeit für Kind1 einen Tag VOR dem Mutterschutz für Kind2, das ist WICHTIG!!!! Dann bekommst Du zumindestens das gleiche Mutterschaftsgeld für Kind2 wie bei Kind1. Ansonsten fällt der Arbeitgeber-Anteil nämlich weg! Laß dir die verbliebene Zeit der Elternzeit übertragen - am besten schriftlich beim AG einreichen. Das ist mit dessen Zustimmung möglich. Zweiter Punkt, ändere den Auszahlungszeitraum des Elterngeldes für Kind1, lass dir die restliche Summe bis zum neuen Mutterschutz auszahlen. Bin mir nämlich nicht sicher was sonst mit den verbliebenen Monaten bleibt, wenn du ja die Elternzeit wegen des neuen Mutterschutzes beenden musst. Nur für denn Fall das der 6.06.15 der letzte Auszahlungstermin ist, und nicht der Geburtstermin für das erste Kind. So, und jetzt wegen des Elterngeldes. Grob kann man in etwa sagen, alle Monate die NACH dem 15ten Lebensmonat deines ersten Kindes liegen, werden mit 0 € in die neue Elterngeldberechnung einfließen. Grob deshalb, weil es wegen des Mutterschutzes mitunter Überschneidungen gibt. Alle Monate die dann noch fehlen, werden von vor der Geburt des 1ten Kindes herangezogen. So das du dann auf 12 Monate kommst. In deinem Falle würde also der überwiegende Anteil der Monate mit 0 € reingehen, was dann auf den Mindestsatz von 300 € hinausläuft. Ihr werdet, je nachdem was du vor der Geburt des 1ten Kindes verdient hast, etwas drüber liegen, aber wohl nicht sehr viel. Das du das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen gelassen hast spielt dabei keine Rolle. Entscheidens ist nur das erste Jahr Elterngeld-Bezug. Das zweite ist nur eine "Sparbuch-Rechnung", sprich die Elterngeldkasse zahlt euch da nur das aus, was ihr vorher "angespart" habt. Ihr hättet es auch auf ein normales Sparbuch legen können, dann hätte es halt Zinsen dafür gegeben. Also ist das 2te Jahr ohne Relevanz. Hoffe das hat jetzt etwas weitergeholfen.
Min1989
Danke euch für die schnelle Antwort. Meine Elternzeit beende ich aufjedenfall frühzeitig. Habs vorhin noch bei der Krankenkasse abgeklärt, weil ich hier im forum gelesen habe, dass ich meine elternzeit nicht frühzeitig beenden kann und sofort in den Mutterschutz gehe. Stimmt aber nicht. Das Mutterschaftsgeld kann nicht mehr auf das Elterngeld angerechnet werden, weil ich das letzte mal am 06.06. Das geld bekomme,aber erst am 23.6. In den Mutterschutz komme.da kann ja nichts mehr angerechnet werden,oder? Ich meine generell ist es ja schön mit dem Elterngeld, aber ungerecht gesehen/gerechnet für die, wie ich, in der elternzeit nicht arbeiten gehen konnten und somit jetzt nur die 300€ für ein Jahr erhalte..... naja aber vielen Dank!!!!
Mitglied inaktiv
Doch, Elterngeld könnte dann schon aufs Mutterschaftsgeld angerechnet werden. Oder besser gesagt, es könnte sein das sie den letzten Monat wieder zurückfordern weil du ja dann die Elternzeit zum neuen Mutterschutz beendest. Und Elterngeld darf man nur innerhalb der Elternzeit beziehen. Elterngeld wird ja im voraus bezahlt, sprich wenn du das Geld am 6.06 bekommst, zählt es für den Monat 06.06-05.07. Und wenn da dann ab dem 23.06 Mutterschaftsgeld einfließt (weil du zum 22.06. Elternzeit beendest), könnte es Probleme geben. Das würde ich auch abklären, kann ja auch sein das es ohne Bezug ist weil eben nur Auszahlungszeitraum. Da kenne ich mich nicht so aus.
SumSum076
Werden nicht schon alle Monate nach dem 12. Lebensmonat mit 0 Euro einfließen? Außer bei Alleinerziehenden.... Gruß Sabine
Sternenschnuppe
Du hättest doch arbeiten gehen können ab dem ersten Geburtstag des Kindes. Es hat ab da einen einklagbaren Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Min1989
Weist du Sternenschnuppe das ist überhaupt nicht gut wenn man ein kind so früh den ganzen tag abgibt. Zudem gibt es nicht in jedem Dorf eine kita und sie kosten dann 400€ monatlich! Aber das ist jetzt nicht relevant und war auch nicht meine frage.
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