Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie werden mehr als 30 Stunden Arbeit während der Elternzeit ausgeglichen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie werden mehr als 30 Stunden Arbeit während der Elternzeit ausgeglichen?

Jakami

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Hallo Frau Bader, ich befinde mich im zweiten Jahr meiner Elternzeit (läuft noch bis 23.01.2018) und musste im Juli 2017 wieder anfangen zu arbeiten. Ich bin als Ärztin in einer Klinik mit 70% (d.h. 28 Stunden pro Woche) tätig. Durch die zusätzlich abzuleistenden Bereitschaftsdienste (derzeit zwei pro Monat, es handelt sich um Anwesenheitsdienste) von 16 Stunden (während der Woche) und 24 Stunden (am Wochenende), überschreite ich die maximal erlaubten 30 Stunden pro Woche und komme auf bis zu 52 Stunden pro Woche. Wie muss diese Zeit wieder ausgeglichen werden?? Oder darf ich ggf. gar keine Bereitschaftsdienste machen? Können mir (außer der zuviel geleisteten Stunden zu meinen Lasten) irgendwelche Nachteile entstehen (zB, versicherungstechnisch, steuerlich, etc)? Vielen Dank im Voraus, Jakami


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Durchschnitt des Monats dürfen die 30 Std nicht überschritten werden - sonst endet die EZ Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du darfst nicht über 30 Std kommen - sonst beendest du die EZ. Da gibt es nichts "auszugleichen", dein AG hat dem entsprechend da Sorge zu tragen. Bei mal - wegen unvorhergesehenen Dingen kann man sagen, OK blöde gelaufen, bei Regelmäßigkeit dürftest Du aber ein Problem bekommen. Ich glaube nämlich nicht das du bei dieser Überschreitung das wieder ausgeglichen bekommst. Schau mal Hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/tillmannsmutschler-beegmuschg-beeg-15-anspruch-auf-61-anspruch-auf-teilzeitbeschaeftigung-beim-eigenen-arbeitgeber_idesk_PI10413_HI1457785.html


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