Sems88
Liebe Frau Bader, die Frage klingt komplizierter als sie ist. Mein Sohn kam am 27.12.20 zur Welt und ich habe bis 12/22 Elternzeit. Mein Elterngeld habe ich mir 2021 komplett auszahlen lassen. Nun gehe ich ab 04/22 bei meinem AG in TZ während der Elternzeit arbeiten. Ab 01.01.23 gilt wieder mein Vollzeitvertrag. Wenn ich nun in 10/22 schwanger werden sollte und ein BV bekomme, wie verhält es sich finanziell? Bekomme ich von 10-12/22 den Teilzeitlohn und von 01/23- Geburt mein Vollzeitlohn? Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende, Sems
Hallo, Sie bekommen jeweils den Lohn, den Sie ohne Bv erhalten würden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Bei teilzeit dein Teilzeit Gehalt und ab 1/23 dann Vollzeit...
mellomania
Man bekommt im bv das was man ohne bekommt, aber eben nur das, was man tatsächlich arbeiten könnte! Wenn du ohne Schwangerschaft vollzeit arbeiten kannst und das für nachts der elternzeit dann gilt, bekommst du das kannst du wegen unzureichender Betreuung auch nach der elternzeit nur tz arbeiten, bekommst du nur das. Vollzeit anmelden ohne dies tatsächlich arbeiten zu können um ein vollzeit bv zu bekommen geht nicht. Wird alles auch neu mit neuer gefährdungsbeurteilung geprüft. Wenn jetzt ersatztätigkeiten da sind, wird kein bv ausgesprochen auch wenn es bei der ersten Schwangerschaft so war
Sems88
@mellomania Ich könnte ab 01/23 Voll arbeiten, da mein Sohn bei Oma&Opa bleibt. BV würde ich aus verschiedenen Gründen bekommen.
mellomania
Dann ist es so wie oben geschrieben
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