Kind 1 (* 26.12.2013) ein Jahr Elternzeit (-26.12.2014). Habe bisher nur telefonisch Elternzeit bis 31.07.2015 verlängert, finanziert über Hartz 4.Bin schon in Einjähriger Elternzeit durch Hartz 4 unterstützt worden, da ich Hauptverdienerin bin. Mein Mann befindet sich in Ausbildung. Nun habe ich überraschend festgestellt, erneut schwanger zu sein.Wir wissen noch nicht,wie, wollen das Kind aber unbedingt bekommen. Der errechnete Termin von Kind 2 ist vorrauss. 21.07.2015 ; Mutterschutz demnach 09.06.2015, also etwa 7 Wochen vor Arbeitswiederaufnahme. Nun meine Fragen 1) Wie errechnet sich Elterngelt/Mutterschaftsgeld, da ja Hartz 4/ verl.Elternzeit 2) welche Fristen muß ich beachten ( z.B. ab wann Arbeitgeber informieren) 3)Wer zahlt mein EG?-Arbeitgeber oder Staat??? 4)Möchte unseren kleinen noch nicht in Einrichtung geben wie ist es unter den gegebenen Umständen umsetzbar? 5)Gibt es wichtigen Punkt zu beachten, den ich derzeit nicht sehe? Herzlichen Dank im Vorfeld zur Beantwortung und Weiterhilfe
von wuddi am 05.11.2014, 14:34