Tanscha
Hallo Frau Bader, das Elterngeld fällt ja unter den Progressionsvorbehalt. Wie ist das, wenn ich 2 Jahre Elternzeit und Elterngeld in Anspruch nehme. Wird dann das volle Elterngeld nach 12 Monaten in die Einkommensteuererklärung gerechnet oder so, wie auch ausbezahlt wurde? Ich hoffe, die Frage war verständlich ?!?! Liebe Grüße
Mitglied inaktiv
Der Bezug ist immer nur im ersten Jahr - lediglich die Auszahlung passiert ggf. später. Daher: steuerlich wird es immer so angerechnet als ob man nicht gesplittet hat! Daher aber auch kein Abzug beim EG wenn man im 2. Jahr arbeitet! LG Sabine
Tanscha
Super, vielen Dank für die Antwort!!! Vielleicht noch was: Ich weiss, wenn ich auf 450 Euro oder Teilzeit arbeiten gehe, dass das EG gekürzt wird. Aber wie ist das bei einem 165 Euro-Job? Da auch? Oder wäre das in Ordnung? Ich finde hierzu nirgendwo eine Antwort.... LG Tanja
Sternenschnuppe
Es wird im ersten Jahr immer gekürzt um das, was sie weniger zum alten Gehalt ausgleichen müssen. Beispiel mit 65% Elterngeld Du hattest 1000 netto im Job Bekommst 650 Elterngeld Verdienst Du dann 200€ zu, müssen sie nur noch 800€ ausgleichen. Heißt also 65% von 800 = 520 € Plus die 200€ Verdienst sind 720€ , also hast dann 70€ mehr als wenn Du nicht arbeitest.
Tanscha
Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Einen schönen sonnigen Tag wünsche ich noch ;-)
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