Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verhält sich das mit dem Elterngeld

Frage: Wie verhält sich das mit dem Elterngeld

svenjaham03

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Hallo, Ich entschuldige mich bereits es wird etwas kompliziert ich versuche es so einfach wie möglich zu erklären. Ich wurde im August 2018 schwanger mit dem 1. Kind und wurde direkt ins BV geschickt. Im Mai 2019 kam meine Tochter zur Welt und seit dem bis Mai 2020 bezog ich Elterngeld, um die 1300 euro . Im BV erhielt ich um die 2300 Euro. Der Plan war, dass ich bis Mai Elterngeld beziehe dann bis August in Elternzeit bleibe und anschließend im August einen Monat meinen Urlaub verbrauche und dann im September wieder arbeiten gehe. Nun bin ich erneut schwanger ( sehr früh) aber es lässt mir keine Ruhe das Kind soll Ende Januar kommen wie würde sich das auf das Elterngeld auswirken ? Meine FA hatte gesagt , dass sie bei meinem Beruf immer ein BV ausstellen würde. Also würde ich nach meinem Urlaub im August ins BV gehen und dann in den Mutterschutz, wäre diese Vorgehensweise korrekt ? Würde ich das Elterngeld in der gleichen Höhe wie bei Kind 1 erhalten ? Oder wie ist das geregelt? Ich plane bei Kind 2 ein Jahr Elterngeld zu beziehen. Entschuldigen Sie bitte den langen Text. Mit freundlichem Gruß Svenjaham


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ist gar nicht kompliziert. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt. Ausgeklammert werden die Monate, in denen sie Mutterschaftsgeld bekommen haben. Außerdem ausgeklammert werden die Monate, in denen sie bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes für dieses Elterngeld bekommen haben. Das bedeutet im Klartext, wenn Sie jetzt arbeiten oder ein BV bekommen erhöht dies Ihr Elterngeld. Liebe Grüße NB


mellomania

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das problem ist das bv. wenn es um den beruf geht, DARF die FA gar nix ausstellen. das ist ganz alleine sache des AG! wie ist dein kind betreut? wie war vereinbart dass du arbeiten kommst?


Felica

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Über das BV entscheidet der AG in deinem Falle. Nicht der Arzt. Der AG macht das wegen dem Job, der Arzt bei entsprechender medizinischer Diagnose. Seit 2018 muss jeder AF aber erst genau prüfen ob ein BV unvermeidbar ist, er kann dich auch umsetzen. Theoretisch kannst du so vorgehen. Ich gehe mal davon aus Betreuung hast du geklärt, weil ja eigentlich Arbeit angedacht war. Betreuung ist Voraussetzung für ein BV. Dein neues EG wird sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt berechnen, wie beim ersten Kind auch. Nur das der Mutterschutz ausgeklammert wird und bis zu 14 Monate EG. Du wirst also wenige Nullrunden dabei haben. Da aber noch geschwisterbonus dazukommt wird das etwas ausgleichen.


Felica

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Über das BV entscheidet der AG in deinem Falle. Nicht der Arzt. Der AG macht das wegen dem Job, der Arzt bei entsprechender medizinischer Diagnose. Seit 2018 muss jeder AF aber erst genau prüfen ob ein BV unvermeidbar ist, er kann dich auch umsetzen. Theoretisch kannst du so vorgehen. Ich gehe mal davon aus Betreuung hast du geklärt, weil ja eigentlich Arbeit angedacht war. Betreuung ist Voraussetzung für ein BV. Dein neues EG wird sich nach dem Einkommen in den 12 Monaten vor Geburt berechnen, wie beim ersten Kind auch. Nur das der Mutterschutz ausgeklammert wird und bis zu 14 Monate EG. Du wirst also wenige Nullrunden dabei haben. Da aber noch geschwisterbonus dazukommt wird das etwas ausgleichen.


svenjaham03

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Das BV erteilt in diesem Falle eindeutig meine Frauenärztin war bei Kind 1 auch der Fall( individuelles BV) . Muss ich eine Betreuung durch eine Kita nachweisen ? Denn die Betreuung während meiner Arbeit sollte eigentlich die Großmutter übernehmen. Wie weise ich so etwas nach ? Danke für die Antworten.


mellomania

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:-) nur weil es bei kind 1 so war muss es jetzt nicht wieder so sein. Arbeitsplatz betrifft den AG. nicht die ärztin. der AG kann das bv anzweifeln :-) ich würde mir von der großmutter ein schreiben geben lassen in dem die betreuungszeiten angegeben sind. das muss halt sicher sein. denn wenn du sofort arbeiten müsstest und keinen kita platz hast, hast du ein problem sollte die betreuung über die großmutter nicht stattfinden. das problem wirst du auch haben, sollte die oma nicht mehr betreuen können. krankheit etc. wie hast du das dann geplant? kann ja imme was passieren, das hättest du in einer kita nicht...


svenjaham03

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Das BV ist aus medizinischen Gründen die von mir aus gehen das ist ja aber nicht das Thema und ob das Kind von der Oma betreut werden sollte oder nicht ist jetzt ja im Prinzip auch irrelevant für den Notfall dass die Oma erkrankt wäre gäbe es auch eine Alternative Betruungsmöglichkeit aber wie gesagt nicht das Thema


svenjaham03

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Meine Frage war nur wie es sich auf das Elterngeld auswirkt, dass ich noch in Elternzeit bin und dann ins BV gehe und die wurde von Felicia beantwortet. Vielen Dank


luvi

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Jetzt musste ich richtig lachen, als Mellomania geschrieben hat, dass bei einer Krankheit o.ä. der Oma die Betreuung nicht mehr gesichert ist, im Gegensatz zur Betreuung in einer Kita. Momentan hat ganz Deutschland das Problem wegen Corona, dass eine Betreuung durch Kita, Schule usw. Plötzlich bucht gesichert ist, im Gegensatz zur privaten Betreuung. Das ist also gar kein Argument für die Betreuung in einer Kita. LG luvi


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