Clara182
Hallo Frau Bader! Ich habe im August 2014 nach zweijähriger Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen. Jetzt ist es so, dass mein Sohn am 21.7.15 seinen 3 Geburtstag feiert. Wenn ich nun nochmal Elternzeit nehmen möchte, dann brauche ich dafür, wenn diese nach seinem 3. Geburtstag sein soll doch eine Zustimmung des Arbeitgebers und wenn diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist keine oder? Aber wie verhält es sich, wenn ich vom 13.7.15 bis 6.9.15 Elternzeit nehmen möchte??? Schließlich würde diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres beginnen aber auch darüber hinaus gehen. Brauche ich dann trotzdem die Zustimmung des Arbeitgebers oder nicht? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Clarissa T.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie nur 2 Jahre EZ genommen haben. Dann haben Sie keinen Anspruch auf das 3. Jahr, der Ag kann zustimmen, muss aber nicht. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, was heisst es denn wenn Du schreibst: "Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen" ....Schriftlich beim AG oder eben nur nach dem 2. Geb keine EZ mehr genommen? Bis zum 3. Geb kannst Du EZ nehmen, jeder Tag der drüber hinaus geht muss der AG zustimmen. Gruss Désirée
Clara182
Schriftlich beim Arbeitgeber...
Clara182
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen
Clara182
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Die letzten 10 Beiträge
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin