Clara182
Hallo Frau Bader! Ich habe im August 2014 nach zweijähriger Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen. Jetzt ist es so, dass mein Sohn am 21.7.15 seinen 3 Geburtstag feiert. Wenn ich nun nochmal Elternzeit nehmen möchte, dann brauche ich dafür, wenn diese nach seinem 3. Geburtstag sein soll doch eine Zustimmung des Arbeitgebers und wenn diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist keine oder? Aber wie verhält es sich, wenn ich vom 13.7.15 bis 6.9.15 Elternzeit nehmen möchte??? Schließlich würde diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres beginnen aber auch darüber hinaus gehen. Brauche ich dann trotzdem die Zustimmung des Arbeitgebers oder nicht? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Clarissa T.
Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie nur 2 Jahre EZ genommen haben. Dann haben Sie keinen Anspruch auf das 3. Jahr, der Ag kann zustimmen, muss aber nicht. Liebe Grüße NB
desireekk
Hallo, was heisst es denn wenn Du schreibst: "Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen" ....Schriftlich beim AG oder eben nur nach dem 2. Geb keine EZ mehr genommen? Bis zum 3. Geb kannst Du EZ nehmen, jeder Tag der drüber hinaus geht muss der AG zustimmen. Gruss Désirée
Clara182
Schriftlich beim Arbeitgeber...
Clara182
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen
Clara182
Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen
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