Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie verhält es sich mit der zurückgestellten Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie verhält es sich mit der zurückgestellten Elternzeit?

Clara182

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Hallo Frau Bader! Ich habe im August 2014 nach zweijähriger Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen. Jetzt ist es so, dass mein Sohn am 21.7.15 seinen 3 Geburtstag feiert. Wenn ich nun nochmal Elternzeit nehmen möchte, dann brauche ich dafür, wenn diese nach seinem 3. Geburtstag sein soll doch eine Zustimmung des Arbeitgebers und wenn diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres ist keine oder? Aber wie verhält es sich, wenn ich vom 13.7.15 bis 6.9.15 Elternzeit nehmen möchte??? Schließlich würde diese vor Vollendung des dritten Lebensjahres beginnen aber auch darüber hinaus gehen. Brauche ich dann trotzdem die Zustimmung des Arbeitgebers oder nicht? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort Mit freundlichen Grüßen Clarissa T.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich gehe mal davon aus, dass Sie nur 2 Jahre EZ genommen haben. Dann haben Sie keinen Anspruch auf das 3. Jahr, der Ag kann zustimmen, muss aber nicht. Liebe Grüße NB


desireekk

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Hallo, was heisst es denn wenn Du schreibst: "Die anderen Monate habe ich mir zurück stellen lassen" ....Schriftlich beim AG oder eben nur nach dem 2. Geb keine EZ mehr genommen? Bis zum 3. Geb kannst Du EZ nehmen, jeder Tag der drüber hinaus geht muss der AG zustimmen. Gruss Désirée


Clara182

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Schriftlich beim Arbeitgeber...


Clara182

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Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen


Clara182

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Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen, obwohl ich 3 beantragt hatte, bin aber auf Bitte meines Arbeitgebers nach den 2 Jahren wieder gekommen und habe den Rest der Zeit mit Bestätigung des Arbeitgebers zurückstellen lassen


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