Hiranur38
Hallo Frau Bader Ich beziehe seit 4 Monaten alg1 und habe jetzt erfahren dass ich 10 Wochen schwanger bin. Vor dem Bezug von alg1 habe ich 1 Jahr lang elterngeld bezogen. Meine Tochter ist am 23.09.14 geboren. Wie sieht es nun mit dem elterngeld für das zweite Kind aus? Ist es Vorteilhafter wenn man alg1 nicht mehr bezieht oder andersrum? Ich werde glaub ich nur den Mindestsatz erhalten? Können Sie mich bitte aufklären. Ich hoffe auf ihren Tipp und Hilfe Vielen Dank
Hallo, egal, ob man ArBegld 1 bekommt oder nichts - man bekommt nur den Mindestbetrag. Anders nur, wenn man wieder arbeitet. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Vorteil ist es immer Einkommen zu haben und keIn ALG1. Elterngeld wird ohne Einkommen der Mindestsatz, das ist richtig. Von der Scheangerschaft musst Du bei Bewerbungen aber nix sagen. Wie viele Stunden in der Woche kannst Du denn arbeiten und hast Betreuung für das erste Kind ?
Hiranur38
Also ich suche vollzeit und meine Tochter ist durch meine Mutter Ganztags betreut. Wenn ich jetzt kein alg1 beziehe dann habe ich ausser Kindergeld kein einkommen. Soll ich dem Arbeitsamt sagen dass ich schwanger bin und daher dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehe? Dann würde ich bis August 16 kein Einkommen haben, wäre das bei der Berechnung fürs elterngeld sinnvoller?
Strudelteigteilchen
Für's Elterngeld ist es egal, ob Du ALG1 beziehst oder gar kein Geld bekommst - beides geht als Nullmonat in die Berechnung ein. Einzig ein Job könnte das ändern.
Sternenschnuppe
Wieso stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung? Natürlich kannst Du Dich bewerben und wenn Du mehr als den Mindestsatz Elterngeld haben möchtest, dann solltest Du so schnell wie möglich Einkommen erzielen. Du sagst Du hast nur das Kindergeld. Wo ist denn der Vater der Kinder ? Ihr habt ja ein Familieneinkommen. Wenn Du getrennt sein solltest, dann steht dem Kind / den Kindern Unterhalt zu, Dir Betreuungsunterhalt. Wenn Du mit dem Vater zusammen bist, dann müsst ihr ausrechnen was Euch reicht. Wenn Dein Partner genug verdient, dann kannst Du das ALG1 abmelden, wenn Du nicht arbeiten willst.
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