Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie und wann kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie und wann kann ich meine Elternzeit vorzeitig beenden?

Kirstenheide

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Guten Tag, meine erste Tochter wurde am 11.11.13 geboren. Nun bin ich wieder schwanger. Der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 02.07.15. Mein Wiedereinstieg in den Beruf war für Mai 2015 geplant. Wenn wir das so machen, gehen in die Berechnung meines neuen Elterngeldes 7,5 Monate ohne Verdienst ein und ich habe keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, oder? Jetzt habe ich gelesen, dass ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber einseitig beenden kann. Ist das korrekt? Und wenn ja mit welcher Frist und in welcher Form? Muss ich Vollzeit arbeiten oder kann ich auch nur 20 Stunden arbeiten? Ich würde gerne im Februar anfangen. Dann ist meine "große" in der Krippe. Herzlichen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG vom vollen Lohn. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB


SumSum076

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Mit den Daten beginnt der neue Mutterschutz im Mai 15. Elterngeldbezug geht bis Nov 14. Das macht von Dez 14 bis Apr 15 insgesamt 5 Monate ohne Einkommen. Hinzu kommen 7 Monate aus der Zeit vor der ersten Geburt mit Einkommen. Das Einkommen der 7 Monate wird durch 12 geteilt (Jahresdurchschnitt) und davon gibts dann ca 65% zzgl Geschwisterbonus von 10%. Elternzeit beenden? Das geht - einseitig - nur zum Beginn des neuen Mutterschutz. Wenn der AG einverstanden ist, geht das auch eher. Aber nicht, um ein BV zu erhalten. Und wenn sie beendet wurde, gibts auch wieder MuSchu-Geld und den Zuschuss vom AG dazu. Gruß Sabine


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