babbi
Sehr geehrte Frau Bader, ich verzweifle grad an der Antragstellung bzgl. der neuen Rechtsprechung des Elterngeldes bei Mehrlingen. In unserem Fall sieht es wie folgt aus. Unsere Zwillinge sind im Mai 2011 in SSW 27 geboren. (Zum Glück entwickeln sie sich prima) Mein Elterngeld sah wie folgt aus: Lebensmonat 01-04 0€ (Mutterschaftsgeld) Lebensmonat 05 1222,52 € inkl. Mehrlingszuschlag von 300€ Lebensmonat 06-12 1410,55€ inkl. Mehrlingszuschlag von 300€ Mein Partner hat den Mindestbeitrag für Lebensmonat 13-14 600€ inkl. Mehrlingszuschlag von 300€ erhalten. Nun habe ich um Überprüfung bei der Elterngeldstelle gebeten. Jetzt gab man mir folgenden Tipp. Ich solle beim Elterngeldantrag nicht Lebensmonat 1-12 angeben sondern 1-5, 6-7 ausfallen lassen u wieder 8-14 eintragen, dann würde ich für 2 Mon volles Elterngeld bekommen. Ist das so richtig? U wie beantragen wir die 2 Partnermonate noch mal od kann man jetzt die vollen 12 Partnermonate beantragen? Mein Partner ist selbstständig. Ich war bis Aug 2014 in Elternzeit. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Lg babbi
Hallo, Auch bei Mehrlingsgeburten können Eltern das Elterngeld nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate ihrer Kinder beziehen. Im Grundsatz haben beide Eltern gemeinsam zwölf Monatsbeträge an Elterngeld für jedes ihrer Mehrlingskinder. Pro Kind können noch die zwei zusätzlichen Partnermonate dazukommen. Die Eltern haben dann gemeinsam statt zwölf also 14 Elterngeld-Monatsbeträge für jedes ihrer neugeborenen Kinder. Diese Monatsbeträge können Mutter und Vater untereinander aufteilen. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei und höchstens zwölf Monatsbeträge erhalten. Mutterschaftsleistungen, die die Mutter nach der Geburt erhält, werden auf ihr Elterngeld für alle Kinder angerechnet. Diese Monate mit Mutterschaftsleistungen gelten als Elterngeldmonate der Mutter - und zwar bei jedem Mehrlingskind. Diese Monate verringern die Zahl der möglichen Elterngeld-Monatsbeträge, die sich beide Eltern für jedes Mehrlingskind teilen können. Der Mutterschutz nach der Geburt dauert bei Mehrlingsgeburten regulär zwölf Wochen und verlängert sich oft noch wegen einer vorzeitigen Entbindung (vgl. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=202246.html) Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe folgende Frage Ich die Mutter gehe ab Geburt in Elternzeit bzw muschu und dann direkt in Anschluss in die Elternzeit.Mein Partner nimmt sich den 1 Lebensmonat und den 7 Lebensmonat auch jeweil 1 Monat Elternzeit. Bei mir 1+2 Lebensmonat muschu, 3Lebensmonat BasisElterngeld ab dem 4 Lebensmonat in Elterngeldplus. Wie viele Monate ...
Wie ist das mit dem Elterngeld für Zwillinge geregelt? Stimmt es, dass man 12 Basis Monate beziehen kann und dann für den 2. Zwilling Basis Elterngeld für Monat 13 + 14 Zwillinge geboren in 5/21
Hallo ich habe den Elterngeldantrag bereits im ersten Lebensmonat abgeschickt. Dann habe ich eine Rückmeldung bekommen, dass ich noch einige fehlende Unterlagen einreichen muss, u. a. vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung. Das muss ich bis 1.6. schicken. Jedoch hat mein Arbeitgeber mir die Verdienstbescheinigung immernoch nicht geschi ...
Hallo, ich sitze gerade am EG Antrag und nur ich werden EG beantragen. Muss mein Partner dennoch die Erklärung zum Einkommen (Elternteil 2) ausfüllen oder können wir das weglassen? Wir leben in Brandenburg falls das wichtig ist. Liebe Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin 5 Wochen nach dem Geburt, aber ich kann immer nicht mein Elterngeld beantragen: mein Arbeitgeber hat mir keine Dokumente ausgestellt - Lohnsteuerabrechnung 2022, Verdienstabrechnung 01/2022 - 02/2023, Nachweise über Kurzarbeitergeld, Elternzeitbestätigung. Mein Arbeitgeber kommuniziert mit mir monatenlang einfach n ...
Hallo, meine Frau und ich werden demnächst Elterngeld beantragen, was isr sinnvoller das wir beide getrennt einen Antrag stellen, damit wir auch unseren Elterngeld passend auf das Konto gezahlt bekommen oder besser zusammen einen Antrag stellen und den Anteil des anderen separat auf das Konto überweisen? Vielen Dank im Voraus
Guten Tag, ich erwarte ein Kind und möchte allein Elterngeld beantragen. Ich verwende den einheitlichen Antrag im Service Portal Berlin für Kinder die nach dem 01.09.2021 geboren werden. Bei 2A steht, der andere Elternteil muss immer beantworten, auch wenn er selbst kein Elterngeld beantragt. Bei Punkt 2E steht jedoch, das ab dort nur beantwor ...
Mein erstes Kind erhält monatlich Unterhalt von ihrem Vater. Nun fülle ich den Elterngeldantrag fr mein 2. Kind aus und weiß nicht, ob die Unterhaltszahlung für mein erstes, als Einkommen zählt und eingetragen werden muss ? Lieben Dank im Vorraus
Guten Tag! Mein Sohn ist am 13.10.2023 geboren. Aufgrund von Umzug und familiären Problemen haben wir noch keinen Elterngeldantrag gestellt! Bis wann müssen wir ihn einreichen? 12.01. oder 12.02? Ich habe 2 Verschiedene Aussagen erhalten! Vielen Dank für die Rückmeldung!
Liebe Frau Bader, mein Ehemann ist US-Soldat und er bezieht sein Einkommen nicht aus Deutschland, sondern aus den USA. Wie ist sein Einkommen zu berücksichtigen/anzugeben bei der Frage "Wie viel Einkommen hatten Sie im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes?" Weitere Hintergrundinformationen: Wir leben beide zusammen in Deutschland, ich habe ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner