nela1806
Liebe Frau Bader, Ich möchte für ein Jahr nur Elterngeld das ja dann bei der Elterngeldstelle zu beantragen ist. Aber wie mach ich das bei der Elternzeit? Kann ich da bei mein Chef sicherheitshalber 2 Jahre beantragen, falls der Wurm nen Problemkind werden sollte oder es mit unseren Schichten nicht machbar ist? Und wenn ich das 2.Jahr EZ nicht brauch vorher beim Chef anfragen ob ich vorher wiederkommen kann? Vielen lieben Dank und schöne Weihnachtfeiertage wünscht Nela
Hallo, Sie müssen mind. 2 Jahre beantragen, um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben. Dann haben Sie aber keinen Anspruch auf verkürzung. ich würde mal mit dem AG reden Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Halloich hab damals 3 Jahre bei der Grossen genommen und direkt mit dem AG besprochen das ich nach 8 Wochen wieder arbeiten möchte während der ez,das war kein Problem,dann solltest du nur abklären wann er ganz genau bescheid wissen möchte ob es zu 100 % klappt. Viele ag machen das mit,andere sagen Nein,einfach mal ansprechen.
Clea
Ab einer bestimmten Größe hast du allerdings einen Anspruch im Rahmen der Elternzeit in Teilzeit, also zw. 15 und 30 Std., die du vorher angibst, zu arbeiten. Das kann dein AG nicht ablehnen und du hast den Vorteil, dass du Kündigungsschutz hast, da du noch in EZ bist. Also ich würde daher auf jeden Fall zwei Jahre nehmen und dann zu gegebener Zeit im Rahmen der EZ in Tz arbeiten. Dann hast du immer noch die Möglichkeit, vor Ablauf der zwei Jahre, das dritte Jahr zu nehmen oder dir schriftlich bestätigen lassen, dass du dieses bis zum 8. LJ deines Kindes nehmen kannst. LG, Clea
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