Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange beantrage ich Elternzeit?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wie lange beantrage ich Elternzeit?

Sweetie1512

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Antrages für die Elternzeit. In der Regel beantragt man ja 12 oder 24 Monate. Im Mai 2014 wird unsere 2. Tochter geboren. Ab September 2015 möchte bzw. muss ich wieder arbeiten. Wie beantrage ich dann am Besten die Elternzeit, um sicher zu gehen, dass mir mein Arbeitgeber die Arbeit ab 1.9.15 nicht verweigert und dass ich aber auch zeitgleich keine Elternzeit verschenke. Was wäre Ihre Empfehlung? Herzlichen Dank und viele Gruesse, Christina Koch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können die EZ indiv. mit Datum beantragen. Aber wenn es weniger als 2 Jahre sind, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Bist Du aktuell noch in Elternzeit vom 1. ? Dann kannst Du diese zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Wenn Du "nur" bis 30 Stunden arbeiten willst die Woche empfiehlt es sich 2 Jahre mindestens zu nehmen und sich das dritte Jahr übertragen zu lassen bis zum 8. Geb. Dann kannst Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten ( Kündigungsschutz und kann nur betrieblich bedingt abgelehnt werden ) Damit sicherst Du Dich ab und verschenkst nix.


Strudelteigteilchen

Beitrag melden

Das Problem, Sternenschnuppe: Wenn die AP drei Jahre Elternzeit einreicht, dann hat sie keine Garantie, daß der AG ihr am 1.9. einen Arbeitplatz anbieten muß. Sie kann sich dann zwar für den Rest der Elternzeit einen anderen Job suchen, aber je nach Beruf und Gegend ist das eine eher theoretische Option. Zumal es ja auch maximal 30 Stunden sein dürfen. Viel wichtiger für die AP finde ich die Information, daß man Erziehungszeit auch für "krumme" Zeiten beantragen kann. Sie kann also Erziehungszeit bis zum 31.8.2015 einreichen. Dann ist der AG verpflichtet, ihr am 1.9. den alten Arbeitsplatz (bzw. einen gleichwertigen) bereitozustellen. Achtung: Das Erziehungsgeld gibt es nur für volle Monate. Aber das gibt es ja eh nur ein Jahr, deswegen ist das in diesem Fall ohne Relevanz.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Jep, das stimmt. Da ( laut Frau Bader ) Teilzeit aber nur begründet abgelehnt werden darf ist es der sicherere Weg das 3. Jahr nicht zu verlieren. Ob Teilzeit möglich ist weiß die AP ja vielleicht ? Das kann man dann auch gleich angeben. Melde 2 oder 3 Jahre an, ab 1.9. Teilzeit in Elternzeit mit XY Wochenstunden. Bitte ggf. Übertragung des 3. Jahres auf die Zeit bis zum 8. Geb. Bitte um schrtliche Bestätigung für Teilzeit und Übertragung . Dann kann man ggf. nachverhandeln.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hört sich für mich eher an, als wenn Du Sweetie1512 den fehler wei viele andere machst udn Elternzeit und Elterngeld gleichsetzt. Sidn aber zwei verschiedenen Dinge. Elterngeld beantragt man meistens für 12 Monate bei voller Auszahlung, bei halber Auszahklung für 24 Monate, plus evtl Partnermonate (oder auch paralelle zueinander). Gezahlt wird dabei bei voller Auszahlung bis zum 12ten bzw 14ten Lebensmonat höchstens (ausser eben bei halbierung) und nur für ganze Lebensmonate. Elternzeit dagegen darf JEDES Elternteil für sich bis zu 3 Jahre nehmen. Wobei damit meistens bis zum 3ten lebensjahr gemeint ist, man kann aber auch in bestimmten Fällen bis zu 12 Monate zu einem späteren Zeitpunkt nehmen (bis zur Einschulung). Muß dann nur entsprechend dem AG mitgeteilt werden. Und, man muß sich für mind 2 Jahre festlegen udn diese 7 Wochen vor Antritt dann dem AG mitteilen. Man darf aber innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten, und solange man kein Elterngeld bekommt, ist dei verdiensthöhe auch egal. Ausserdem kann man jedes beliebige Datum eintragen solange man noch Elternzeitanspruch hat. Die Frage welche Du dir also stellen solltest ist die, willst Du nach dem Elterngeld wieder voll arbeiten, oder willst Du lieber erst einmal danach Teilzeit machen? Falls Du 100% sicher Vollzeit arbeiten willst, dann beantrage Elternzeit bis zum 31.08.15. Sei Di aber bewußt, das du dann auch Vollzeit arbeiten mußt, egal was kommt. Ausser Du hast einen gnädigen Chef der mit sich reden läßt wenn es zB mit der Kinderbetreuung nicht so klappt wie geplant. Hast Du vor eh erst einmal oder evtl sogar komplett für die Zukunft nicht mehr als 30 Std zu arbeiten, dann melde direkt Elternteilzeit an. Sprich, für die Zeit wo Du Elterngeld bekommst bzw bis zum 31.08.2015 meldest Du deinem AG, das du daheim bleibst. Und ab dem 01.09.15 dann bis zum Ende des 2ten, oder auch 3ten jahres dann Teilzeit. Wenn ihr mehr als 15 Mitarbeiter habt, dann darf der AG dem Teilzeit-Wunsch nicht gegensprechen, ausser es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen. Allerdings darf er Dir dann auch nicht verbieten, innerhalb der Elternzeit woanders zu arbeiten - ausser es ist bei der Konkurrenz. Findest Du nichts, kann dein AG dir auch keine Stelle geben, dann hast Du evtl sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld1 in Höhe der Stunden wo du arbeiten gehen möchstest. Vorteil, solange du in Elternzeit bist hast Du vollen Kündigungsschutz. Und bist etwas flexibler.


Sweetie1512

Beitrag melden

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Viell. noch einige Infos von mir, um es deutlicher zu machen. 1) Ich arbeite derzeit nur 20 Std. Ich habe meine Vollzeitstelle nach dem 1. Kind aufgegeben. D. h. nach der Elternzeit habe ich ja auch nur noch Anspruch auf meine 20 Std. 2) Ich weiß, dass es das Elterngeld nur fr 12 Monate gibt. 3) Da mein 2. Kind im Mai geboren wird, möchte ich mein Kind aber erst im darauffolgenden Sommer, also mit 15 Monaten in die Krippe geben (August 2015) 4) Ich muss spätestens ab Sept. 2015 wieder arbeiten, länger bekommen wir finanziell leider nicht überbrückt, da ich ja ab dem 13. Monat kein Elterngeld mehr erhalte. Daher meine Frage. Welche Variante ist besser: 1) Elternzeit bis 31.8.15 beantragen und die anderen Monate quasi verschenken? Dann wäre aber sicher, dass ich ab dem 1.9.15 wieder meine 20 Std. arbeiten kann oder 2) Elternzeit für 2 volle Jahre beantragen, also bis Mai 2016 mit dem Vermekr auf dem Antrag, dass ich ab Sept 2015 wieder in Elternzeit arbeiten möchte. Ist der Arbeitgeber bei dieser Variante verpflichtet mich zum Sept. 2015 wieder zu beschäftigen oder kann er dies ablehnen? Ich hoffe, dass das nun verständlicher war und freue mich auf Rückmeldungen. Danke.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...