Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie lange beantrage ich Elternzeit?

Frage: Wie lange beantrage ich Elternzeit?

Sweetie1512

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Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bzgl. des Antrages für die Elternzeit. In der Regel beantragt man ja 12 oder 24 Monate. Im Mai 2014 wird unsere 2. Tochter geboren. Ab September 2015 möchte bzw. muss ich wieder arbeiten. Wie beantrage ich dann am Besten die Elternzeit, um sicher zu gehen, dass mir mein Arbeitgeber die Arbeit ab 1.9.15 nicht verweigert und dass ich aber auch zeitgleich keine Elternzeit verschenke. Was wäre Ihre Empfehlung? Herzlichen Dank und viele Gruesse, Christina Koch


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ indiv. mit Datum beantragen. Aber wenn es weniger als 2 Jahre sind, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Bist Du aktuell noch in Elternzeit vom 1. ? Dann kannst Du diese zum Tag vor neuem Mutterschutz beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn. Wenn Du "nur" bis 30 Stunden arbeiten willst die Woche empfiehlt es sich 2 Jahre mindestens zu nehmen und sich das dritte Jahr übertragen zu lassen bis zum 8. Geb. Dann kannst Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten ( Kündigungsschutz und kann nur betrieblich bedingt abgelehnt werden ) Damit sicherst Du Dich ab und verschenkst nix.


Strudelteigteilchen

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Das Problem, Sternenschnuppe: Wenn die AP drei Jahre Elternzeit einreicht, dann hat sie keine Garantie, daß der AG ihr am 1.9. einen Arbeitplatz anbieten muß. Sie kann sich dann zwar für den Rest der Elternzeit einen anderen Job suchen, aber je nach Beruf und Gegend ist das eine eher theoretische Option. Zumal es ja auch maximal 30 Stunden sein dürfen. Viel wichtiger für die AP finde ich die Information, daß man Erziehungszeit auch für "krumme" Zeiten beantragen kann. Sie kann also Erziehungszeit bis zum 31.8.2015 einreichen. Dann ist der AG verpflichtet, ihr am 1.9. den alten Arbeitsplatz (bzw. einen gleichwertigen) bereitozustellen. Achtung: Das Erziehungsgeld gibt es nur für volle Monate. Aber das gibt es ja eh nur ein Jahr, deswegen ist das in diesem Fall ohne Relevanz.


Sternenschnuppe

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Jep, das stimmt. Da ( laut Frau Bader ) Teilzeit aber nur begründet abgelehnt werden darf ist es der sicherere Weg das 3. Jahr nicht zu verlieren. Ob Teilzeit möglich ist weiß die AP ja vielleicht ? Das kann man dann auch gleich angeben. Melde 2 oder 3 Jahre an, ab 1.9. Teilzeit in Elternzeit mit XY Wochenstunden. Bitte ggf. Übertragung des 3. Jahres auf die Zeit bis zum 8. Geb. Bitte um schrtliche Bestätigung für Teilzeit und Übertragung . Dann kann man ggf. nachverhandeln.


Mitglied inaktiv

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Hört sich für mich eher an, als wenn Du Sweetie1512 den fehler wei viele andere machst udn Elternzeit und Elterngeld gleichsetzt. Sidn aber zwei verschiedenen Dinge. Elterngeld beantragt man meistens für 12 Monate bei voller Auszahlung, bei halber Auszahklung für 24 Monate, plus evtl Partnermonate (oder auch paralelle zueinander). Gezahlt wird dabei bei voller Auszahlung bis zum 12ten bzw 14ten Lebensmonat höchstens (ausser eben bei halbierung) und nur für ganze Lebensmonate. Elternzeit dagegen darf JEDES Elternteil für sich bis zu 3 Jahre nehmen. Wobei damit meistens bis zum 3ten lebensjahr gemeint ist, man kann aber auch in bestimmten Fällen bis zu 12 Monate zu einem späteren Zeitpunkt nehmen (bis zur Einschulung). Muß dann nur entsprechend dem AG mitgeteilt werden. Und, man muß sich für mind 2 Jahre festlegen udn diese 7 Wochen vor Antritt dann dem AG mitteilen. Man darf aber innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten, und solange man kein Elterngeld bekommt, ist dei verdiensthöhe auch egal. Ausserdem kann man jedes beliebige Datum eintragen solange man noch Elternzeitanspruch hat. Die Frage welche Du dir also stellen solltest ist die, willst Du nach dem Elterngeld wieder voll arbeiten, oder willst Du lieber erst einmal danach Teilzeit machen? Falls Du 100% sicher Vollzeit arbeiten willst, dann beantrage Elternzeit bis zum 31.08.15. Sei Di aber bewußt, das du dann auch Vollzeit arbeiten mußt, egal was kommt. Ausser Du hast einen gnädigen Chef der mit sich reden läßt wenn es zB mit der Kinderbetreuung nicht so klappt wie geplant. Hast Du vor eh erst einmal oder evtl sogar komplett für die Zukunft nicht mehr als 30 Std zu arbeiten, dann melde direkt Elternteilzeit an. Sprich, für die Zeit wo Du Elterngeld bekommst bzw bis zum 31.08.2015 meldest Du deinem AG, das du daheim bleibst. Und ab dem 01.09.15 dann bis zum Ende des 2ten, oder auch 3ten jahres dann Teilzeit. Wenn ihr mehr als 15 Mitarbeiter habt, dann darf der AG dem Teilzeit-Wunsch nicht gegensprechen, ausser es sprechen wichtige betriebliche Gründe dagegen. Allerdings darf er Dir dann auch nicht verbieten, innerhalb der Elternzeit woanders zu arbeiten - ausser es ist bei der Konkurrenz. Findest Du nichts, kann dein AG dir auch keine Stelle geben, dann hast Du evtl sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld1 in Höhe der Stunden wo du arbeiten gehen möchstest. Vorteil, solange du in Elternzeit bist hast Du vollen Kündigungsschutz. Und bist etwas flexibler.


Sweetie1512

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Hallo, vielen Dank für die Antworten. Viell. noch einige Infos von mir, um es deutlicher zu machen. 1) Ich arbeite derzeit nur 20 Std. Ich habe meine Vollzeitstelle nach dem 1. Kind aufgegeben. D. h. nach der Elternzeit habe ich ja auch nur noch Anspruch auf meine 20 Std. 2) Ich weiß, dass es das Elterngeld nur fr 12 Monate gibt. 3) Da mein 2. Kind im Mai geboren wird, möchte ich mein Kind aber erst im darauffolgenden Sommer, also mit 15 Monaten in die Krippe geben (August 2015) 4) Ich muss spätestens ab Sept. 2015 wieder arbeiten, länger bekommen wir finanziell leider nicht überbrückt, da ich ja ab dem 13. Monat kein Elterngeld mehr erhalte. Daher meine Frage. Welche Variante ist besser: 1) Elternzeit bis 31.8.15 beantragen und die anderen Monate quasi verschenken? Dann wäre aber sicher, dass ich ab dem 1.9.15 wieder meine 20 Std. arbeiten kann oder 2) Elternzeit für 2 volle Jahre beantragen, also bis Mai 2016 mit dem Vermekr auf dem Antrag, dass ich ab Sept 2015 wieder in Elternzeit arbeiten möchte. Ist der Arbeitgeber bei dieser Variante verpflichtet mich zum Sept. 2015 wieder zu beschäftigen oder kann er dies ablehnen? Ich hoffe, dass das nun verständlicher war und freue mich auf Rückmeldungen. Danke.


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