Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie können wir den Unterhalt für das 1. Kind neu berechnen und wo gibt es Beratu

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie können wir den Unterhalt für das 1. Kind neu berechnen und wo gibt es Beratu

willmaheme

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Mein Partner und ich erwarten unser 1. gemeinsames Kind. Wir freuen uns sehr, aber haben natürlich auch finanzielle Ängste und versuchen uns bereits jetzt mit der finanzielle Absicherung auseinanderzusetzen. Mein Partner hat bereits ein Kind aus früherer Beziehung. Sie ist bereits 15 Jahre alt. Das Verhältnis mit der Mutter war immer ziemlich angespannt und jetzt mit der neuen Schwangerschaft noch mehr. Bisher wurden alle Unteraltsangelegenheiten persönlich geklärt. Mit dem neuen Kind und dem geringen Gehalt müssen wir nun aber auch an unsere eigenen finnzielle Absicherung denken und würden den Unterhalt gern berechnen lassen. Mein Partner verdient in guten Monaten 1700 Euro netto und wir zahlen Miete in Höhe von 858 Euro für eine 3-Raum-Wohnung, die mit neuem Kind ja auch nötig ist. Im Selbstbehalt sind deutlich geringere Mietkosten angegeben und nun stehen wir vor der Frage, wie wir das Ganze berechnen sollen und wo man sich als Unterhaltspflichtiger beraten lassen kann. Beratung beim Jugendamt steht wohl nur Unterhaltsempfängern zu. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterhelfen können.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es sollte von einem Fachanwalt für Familienrecht berechnet werden (am besten, wenn er die Software von Gutdeutsch verwendet). Wenn er wenig Geld hat, kann er einen Beratungshilfeschein beantragen. Der Selbstbehalt liegt ab 2020 bei 1.160 € Liebe Grüße NB


Carina_86

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Wie viel zahlt er denn im Moment?


willmaheme

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370 Euro. Aber das wurde alles nie berechnen. Das sind nur Absprachen.


Felica

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Wieso braucht man mit Säugling eine 3 Zimmerwohnung? Das spielt keine Rolle. Dieses Argument vergesst also recht schnell wieder.


willmaheme

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Es bleibt ja kein Säugling und wir sind noch ziemlich am Anfang einer dreijährigen Mindestmietdauer. Also am Wohnraum können wir im Moment nichts ändern. Unabhängig vom Wohnraum steht für uns aber die Frage wo wir uns beraten lassen können bzw wie die Situation berechnet werden kann, da wir bisher alles nur über Absprachen gemanagt haben.


Strudelteigteilchen

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Wenn das Verhältnis zur Ex so gut ist, daß bisher Absprachen gereicht haben, würde ich sie bitten, das JA zur Berechnung einzuschalten. Ihr selber könntet das m.W. nur über einen Anwalt machen, und der kostet halt. Problem: Das JA wird mit hoher Wahrscheinlichkeit den Selbstbehalt nur aufgrund der Tabellen einbeziehen und keine erhöhte Mietzahlung berücksichtigen (wobei sich die Frage stellt, ob ein Gericht das anders sehen würde - wahrscheinlich eher nicht). Aber es steht Euch ja jederzeit frei, anschließend immer noch einen Anwalt draufschauen zu lassen. Bei 1.700,- netto wird es wohl eh auf einen Mangelfall hinauslaufen, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe.


mellomania

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die Frage ist ob ihr euch nicht selbst ins knie schießt. laut düsseldorfer tabelle ist der unterhalt bei seinem nettoeinkommen für ein kind 15 jahre bei 497 euro. und nur weil ihr ein weiteres kind bekommt, ist der unterhalt fürs erste trotzdem weiter zu zahlen. ihr zahlt aber weit weniger, als die DT sagt. was jetzt der richtige weg ist und ob ihr ihn überhaupt gehen wollt, mit dem eventuellen ausgang, dass er das zahlen muss, was er eigentlich sollte, also mehr als bisher, müsst ihr wisen


Strudelteigteilchen

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Zitat: " laut düsseldorfer tabelle ist der unterhalt bei seinem nettoeinkommen für ein kind 15 jahre bei 497 euro. und nur weil ihr ein weiteres kind bekommt, ist der unterhalt fürs erste trotzdem weiter zu zahlen." Das kannst du zweitausendmal behaupten, aber das STIMMT NICHT. Erstens: Der ZAHLBETRAG (abzüglich des halben Kindergeldes) beträgt bei einem 15jährigen in der ersten Stufe nur 395,- Euro. Zweitens: Dem zweiten Kind steht auch Unterhalt zu, nämlich lt. DT 267,- Euro. Drittens: Da der KV mit den 395,- plus 267,- Euro unter den Bedarfskontrollbetrag rutscht, wird es definitiv nach der Geburt des zweiten Kindes für das erste Kind weniger werden - MANGELFALL. Und tröte jetzt nicht wieder rum, daß ich es "lassen soll". Geht nicht, wenn Du solchen Unsinn verzapfst.


misses-cat

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Sorry , aber das wird ein Mangelfall und wenn du dich auf den Kopf stellst


mellomania

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dann wird der posterin ja geholfen.


misses-cat

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Du hat da Schwachsinn erzählt, ob mit Absicht oder unbeabsichtigt ist egal dann muss man mit Gegenwind rechnen


misses-cat

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Mello wollte ich schreiben, und nicht um dich zu ärgern sondern einfach um den Namen abzukürzen. Doofes Handy


mellomania

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sagte ich doch gar nicht. ich sagte, wenn ihr es besser wisst wird der ap geholfen. nicht mehr und nicht weniger. oder?


mellomania

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:-) wenn ich was falsch schreibe und eines besseren belehrt werde, nehme ich das gerne an. alles gut. :-)


Mitglied inaktiv

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*:-) wenn ich was falsch schreibe und eines besseren belehrt werde, nehme ich das gerne an. alles gut. :-)* das sieht so aus, dass du es beim nächsten mal wieder postest. warum schreibt man zu dingen, von denen man keine Ahnung hat??


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