Babyfrage18
Liebe Frau Bader, ich habe mir überlegt, nach der Geburt (Nov. 2018) 3 Jahre Elternzeit bei meinem AG einzureichen. Allerdings mit dem Plan, davon lediglich etwa 1 Jahr zuhause zu bleiben und die beiden anderen Jahre Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Damit hätte ich 3 Jahre Kündigungsschutz, was bei den geplanten Umstrukturierungen meines Uternehmens sicher sinnvoll ist. Zum anderen würde ich die ersten Jahre ohnehin nicht 40 Stunden plus arbeiten wollen, wenn ich ein kleines Kind zuhause habe. Ist der Plan sinnvoll oder könnte es mir passieren, dass der Arbeitgeber sagt: Wir haben erst wieder Arbeit für sie, wenn Ihre eingereichten 3 Jahre Elternzeit vorbei sind.... das wäre natürlich dramatisch, ungewollt 3 Jahre aus dem Job zu sein und auch kein Geld mehr zu beziehen. Haben Sie vielen Dank für Ihren Rat! Herzliche Grüße
Hallo, wenn der Arbeitgeber mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigt und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, haben Sie Anspruch auf Teilzeit in Elternzeit. wenn Sie den Antrag auf Elternzeit stellen, können sie durchaus schon dazuschreiben, was sie planen. Ich würde aber noch keinen verbindlichen Antrag stellen. Wenn der Arbeitgeber mit triftigen Grund ablehnt, haben Sie die Möglichkeit, mit seiner Zustimmung bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten. Liebe Grüße NB
Felica
Gebe an das du ein Jahr daheim bleiben willst, mit Datum ab dem ersten Geburtstag oder wenn du magst ein paar Tage später. Dann das du ab Tag x wieder einsteigen willst im Rahmen der Elternzeit mit bis zu 30 Stunden die Woche in Teilzeit. Wahlweise kannst du dich da dann nur für das 2te Lebensjahr festlegen und sagen das 3te nimmst du nach Absprache oder du sagst gleich das du bis zum Tag vor dem 3ten Geburtstag dich für die komplette Elternzeit festlegst. Für die weitere Anbklärung und den genauen Konditionen meldest du dich 3 Monate vor Ablauf des ersten Jahres wieder. Du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen, wichtig, das 3te kannst du aber offen lassen. Dann frühzeitig bei Bedarf verlängern. Wenn dein AG keinen Teilzeitplatz für dich hat muss er das begründen. Ich setze mal voraus er hat mehr wie 15 Mitarbeiter. Kann er das ausreichend begründen, gehst du mit dem schriftlichen Nachweis darüber zum Amt und beantragst ALG1 üder die Teilzeit. Suchst dir dann einen AG für die Dauer der EZ und solange du suchst bekommst du anteilig ALG1. Das OK vom AG zu bekommen wenn er nichts geeignetes hat sollte kein Problem sein.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt gehabt und die läuft jetzt im April aus. Ich will wieder arbeiten und mein AG würde mich auf 400Euro-Basis anstellen aber nicht in Teilzeit. Wie ist es mit meinen Versicherungen? Müsste ich meine Krankenversicherung selbst zahlen und auch zur Rentenversicherung dazuzahlen? Ist das so richtig, dass es bes ...
Ich erwarte in Kürze mein 3. Kind. Nach einem Jahr EZ möchte ich wieder in TZ (ca. 80%) arbeiten. In unserem Betrieb (Privatschule in Hessen) sind die Unterrichtszeit von 8.00h - 16.30h. Bei anderen TZ-Kräften wurden familiäre Belange oder andere berufliche Verpflichtungen bisher berücksichtigt. Nun sagt meine Chefin, ich solle mich auf die Arbeits ...
Guten Abend Frau Bader Ich hab mein Kind am 29.04.11 bekommen und danach 2 jahre EZ genommen über das dritte jahr hatte ich im antrag geschrieben dass ich vorbehalte und rechtzeitig mitteilen werde ob und wann ich es nehme. Ab den 1.5.13 arbeite ich wieder. Jetzt wird mein kind bald drei jahre alt und sie wird in ein anderes kiga kommen und ich mü ...
Sehr geehrte Fr. Bader, mein voraussichtlicher Et ist der 27.09 ich möchte 1 Jahr Ez nehmen. Danach weiter Ez aber auf 450E Basis bei meinem jetzigen Ag arbeiten. Von meinem ersten Kind geb. 2014 habe ich noch ein Jahr Ez übrig was ich mit Zustimmung übertragen lassen kann. Vom Zweiten geb.2015 habe ich noch 1 1/2 Jahre Ez übrig. Wie ist ...
Hallo Frau Bader, ich plane nach 1.5 Jahren Elternzeit (und 1 Jahr Elterngeld) wieder zurück zu meinem Arbeitgeber zu gehen. Allerdings möchte ich dann gerne in Teilzeit arbeiten. Sollte ich den Plan genau so am besten in meinen Elternzeitantrag schreiben und kann mein AG die Teilzeitstelle ab meinem gewünschten Termin ablehnen? Ich habe ge ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist im August 2017 geboren. Ich hatte 2 Jahre EZ und arbeite seitdem mein Sohn 2 Jahre alt ist 18 Stunden/Wo (TZ). Gerne würde ich ein drittes Jahr EZ nehmen, wenn mein Sohn in die Schule kommt (Sommer 2023). Habe das aber noch nicht kommuniziert. Würde dies gerne zu gegeben Zeit bekanntgeben. Ist mein Wunsch n ...
Guten Tag, ich habe eine etwas speziellere Frage, was die Beantragung meiner 2. Elternzeit betrifft. Ich habe mich dazu bereits im Amt erkundigt, bin mir nun, aufgrund anderer Aussagen, wieder unsicher. Vorab: Geburtsdatum meiner Tochter ist der 20.07.18. Eine erste Elternzeit, in der ich auch das volle Elterngeld in Anspruch genommen habe, ...
Hallo Frau Bader, vielen lieben Dank für Ihre Antwort auf meine vorangegangene Frage. Ich habe bei meinem AG meine Elternzeit nie schriftlich beantragt. Ich habe nur mündlich vereinbart, mich vor dem Ablauf des 1. Jahres wieder zu melden, um zu sehen, ob es überhaupt eine passende Stelle für mich gibt, um evtl wieder zu starten. Ich hä ...
was kann ich tun tortz vorstrafen um ein gemeinsames sorgerecht zu bekommen oder haben diese nichts mit zutun
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu der Elternzeitbeantragung, mein Sohn wurde am 23.10.2023 geboren, ich befinde mich bis zum 22.01.2025 in Elternzeit. Ab dem 23.01.2025 gehe ich wieder arbeiten (30 Stunden Woche). Ich beabsichtige ab dem 14.07.2025 bis zum 20.09.2025 erneute Elternzeit zu beantragen. Kann mein Arbeitgeber mir ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz