Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie am sinnvollsten Ez beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie am sinnvollsten Ez beantragen?

tschudys

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Sehr geehrte Fr. Bader, mein voraussichtlicher Et ist der 27.09 ich möchte 1 Jahr Ez nehmen. Danach weiter Ez aber auf 450E Basis bei meinem jetzigen Ag arbeiten. Von meinem ersten Kind geb. 2014 habe ich noch ein Jahr Ez übrig was ich mit Zustimmung übertragen lassen kann. Vom Zweiten geb.2015 habe ich noch 1 1/2 Jahre Ez übrig. Wie ist es am sinnvollsten die Ez zu beantragen? Das erste Jahr beantrage ich von meinem Dritten Kind. Ist es sinnvoll das nächste Jahr vom Kind 1 zu übertragen lassen(das es nicht verfällt) und danach die Ez von Kind 2 und im Anschluss von Kind 3 zu nehmen? Oder drei Jahre von Kind 3 danach Kind 2 die 1 1/2 Jahre und mit Zustimmung das 3.Jahr von Kind 1? Ich muss sagen das ich etwas überfordert bin und hoffe das Sie/ Ihr mir helfen könnt. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen tschudys


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie sollten auf jeden Fall mindestens zwei Jahre von Kind 3 nehmen, ansonsten haben Sie bei Kind 3 kein Anspruch auf Verlängerung. Für Kind 1 können Sie danach bis zu zwölf Monate mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Bei Kind 2 kommt es darauf an, wann es in 2015 geboren ist, Sie nur zwölf Monate oder die restlichen 18 Monate übertragen können. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Auf jeden Fall mindestens 2 Jahre EZ melden und gleich schriftlich festlegen das du dir frei hälst das 3te Jahr dann am Anschluß zu nehmen oder dieses dir über das 3te Lebensjahr hinaus absicherst. Weil du musst mindestens 2 Jahre melden damit du auch ohne Zustimmung des AG verlängern kannst. Nimmst du nur ein Jahr weil du die alte EZ von den älteren kindern erst nutzen willst, könnte das ein Problem werden wenn der AG dann nicht der späteren Verlängerung zustimmt. Oder du müsstest dich jetzt für alles festlegen. EZ bedeutet das dein VZ-Vertrag dir erhalten bleibt, dieser ruht. Es bedeutet nicht das du in der EZ nicht arbeiten darfst. Das ist bis zu 30 Std die Woche möglich, bei deinem eigentlichen AG oder mit dessen Zustimmung auch woanders. Solange du in EZ bist darf dir nicht gekündigt werden, selbst dann nicht wenn du bei dem Ag innerhalb dieser auf 450 € Basis arbeitest. Ich würde vom 3ten Kind die 2 Jahre jetzt erst nehmen, dann vom älteren das 1 Jahr und dann vom mittleren die restlichen 1,5 Jahre - was aber nur dann 1,5 Jahre sind wenn das Kind nach dem 1.08.15 geboren worden ist. Sonst wäre das nur ein Jahr. Und danach das 3te vom jüngsten Kind. Sollte dann noch ein Kind 4 kommen wäre das einfacher wegen dem Alter von 1 und 2.


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