slucki
Hallo, bei einem Minijob habe ich als AN ja keine weiteren Abzüge, sodass brutto = netto ist. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ja meines Wissen nach ein eigenes Netto berechnet, indem der durchschnittliche Bruttolohn der 12 Monate des Bemessungszeitraums genommen wird und dann hier pauschal Abzüge vorgenommen werden. Wird bei dieser Berechnung berücksichtigt, dass bei einem Minijob eigentlich keine Abzüge mehr gemacht werden oder wird trotzdem abgezogen? Vielen Dank, Sabrina
Hallo, Sie zahlen beim Minjob ja keine Steueren, es werden deshalb auch keine Berücksichtigt, gleiches gilt für Sozialabgaben. Dann wird wie folgt gerechnet: Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja bei einem Minijob werden keine Sozialabgaben oder Steuern abgezogen. Einzig die Werbungskosten von 83,33 EUR pro Monat werden abgezogen, falls die nicht schon bei einer anderen Tätigkeit im selben Monat abgezogen wurden.
Ähnliche Fragen
Guten Morgen! Ich übe z. Zt. einen Minijob aus und bekomme 400,00 Euro im Monat. Unsere Tochter ist im Januar 3 Jahre alt geworden, daher sind wir jetzt über meinen Mann familienversichert in der Krankenkasse. Es kann aber sein, dass ich in Kürze arbeitslos werde. Jetzt bin ich wieder schwanger, ET ist Anfang Oktober. Mein Chef weiß davon noch nic ...
Hallo Frau Bader, Ich bin bei zwei Arbeitgebern angestellt. Einmal gehe ich ganz regulär einer Vollzeitbeschäftigung nach, zusätzlich habe ich noch einen 400 Euro Job. Nun meine Frage : wird bei det Berechnung des Elterngelds auch das Einkommen aus dem Minijob berücksichtigt und falls ja, wie berechnet sich dann die Höhe des Elterngelds? B ...
Guten Tag, Ich befinde mich bis zum 19.06.2015 in Elternzeit von meinem ersten Kind. Seit August arbeite ich wieder auf 450€-Basis. Es könnte sein, dass ich wieder schwanger bin, dies würde ein Beschäftigungsverbot nach sich ziehen (arbeite im med. Bereich) Das ich in diesem Falle mein Geld weiterhin bekomme weiss ich, wie wirkt sich das aber au ...
Hallo Frau Bader, ich habe einen Haupt- und einen Minijob. Wird bei der Berechnung des Elterngeldes auch der Minijob (450€) berücksichtigt? Vielen Dank und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, wir bekommen vorraussichtlich im Mai nächsten Jahres unser drittes Kind. Unsere älteste Tochter ist dann gerade drei, unser mittlerer Sohn zwei Jahre alt. Ich habe, seit mein Sohn 1 Jahr alt ist, auf 450,-€ Basis gearbeitet, die 450,-€ aber nie erreicht. Von jetzt bis zur Geburt werden es maximal 100,-€ im Monat sei ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin nun im Mutterschutz und habe von der Krankenkasse bereits mein Mutterschaftsgeld von 13,- € pro Tag bekommen. Ich habe einen Teilzeitjob und einen 450 Euro Job. Steht mir auch für den 450 Euro Job Mutterschaftsgeld zu, auch wenn ich beim Teilzeitjob bereits den vollen Teil des Mutterschaftsgeldes von der Kran ...
Hallo Frau Bader, Ich bin jetzt schon länger mit dem 021.0 G ICD code krankgeschrieben Ab der 7 AU Woche erhalte ich Krankengeld Leider kann ich meinen Minijob 150 Euro derzeit auch nicht ausüben Wie wirkt sich das auf die Berechnung aus? Werden die Monate als Berechnungsgrundlage verwendet in denen ich nicht krankgeschrieben war?
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe noch eine Frage. Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld). Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe? Vielen Dank im Voraus, Elvira
Die letzten 10 Beiträge
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)