Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie geht ein Minijob in die Berechnung des Elterngeldes ein

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie geht ein Minijob in die Berechnung des Elterngeldes ein

slucki

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Hallo, bei einem Minijob habe ich als AN ja keine weiteren Abzüge, sodass brutto = netto ist. Bei der Berechnung des Elterngeldes wird ja meines Wissen nach ein eigenes Netto berechnet, indem der durchschnittliche Bruttolohn der 12 Monate des Bemessungszeitraums genommen wird und dann hier pauschal Abzüge vorgenommen werden. Wird bei dieser Berechnung berücksichtigt, dass bei einem Minijob eigentlich keine Abzüge mehr gemacht werden oder wird trotzdem abgezogen? Vielen Dank, Sabrina


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie zahlen beim Minjob ja keine Steueren, es werden deshalb auch keine Berücksichtigt, gleiches gilt für Sozialabgaben. Dann wird wie folgt gerechnet: Ihr gesamtes Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum wird durch 12 geteilt. Wenn Sie Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit haben, dann wird zuvor eine Pauschale für Werbungskosten abgezogen, der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Dies sind derzeit 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro pro Monat. So erhält man das durchschnittliche Brutto-Monats-Einkommen. Liebe Grüße NB


Dojii

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Ja bei einem Minijob werden keine Sozialabgaben oder Steuern abgezogen. Einzig die Werbungskosten von 83,33 EUR pro Monat werden abgezogen, falls die nicht schon bei einer anderen Tätigkeit im selben Monat abgezogen wurden.


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