CSM2211
Hallo, Ich habe eine Frage zur Elternzeit und wie ich diese am besten bei meinem Arbeitgeber beantragen soll : Mein Sohn ist am 3.7. geboren, ich werde Mutterschaftsgeld bis 15.10. (12 Wochen anstatt 8) erhalten, Elterngeld möchte ich für ein Jahr beantragen, dies endet vermutlich dann am 2.7.15. Wie muss ich Elternzeit bei meinem AG anmelden? Ich möchte auf jedenfall zwei Jahre in Anspruch nehmen. Vom 3.7.14- 2.7.16 oder 15.10.- 2.7.16? Wäre es günstiger wenn ich zuerst nur ein Jahr beantrage und dann noch verlängere? wenn ja, wie sind die Fristen bei einer Verlängerung? besteht immer ein Kündigungsschutz? vielen Dank vorab!
Hallo, am besten bis mind. zum 2. Geb des Kindes - dann haben Sie Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Du mußt gar kein Von-Datum angeben. Wichtig ist nur das Enddatum. Nach einem Jahr hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung. Kündigungsschutz besteht bis zum ersten Arbeitstag nach der Elternzeit. Ich komme aber bei 12 Wochen nicht auf den 15.10. Rechne ich falsch?
luvi
Hallo, gibt einfach ein Enddatum an. Wenn Du mindestens 2 Jahre, vielleicht auch länger nehmen möchtest, beantrage zunächst mindestenst 2 Jahre. Nur dann hast Du die Möglichkeit zu verlängern, ohne dass das der Arbeitgeber ablehnen kann. Beantragst Du kürzer, darf der Arbeitgeber eine spätere Verlängerung ablehnen. Liebe Grüße Luvi
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