Carsten1909
Hallo Frau Bader, wir möchte gern wissen, wie Elternzeit richtig beantragt wird. - Muss der Zeitraum 1, 2 oder 3 Jahre beim Antrag festgelegt werden? - Kann man später einfach sagen man hängt noch ein weiteres Jahr dran? (angenommen ich beantrage nur für 1 Jahr stelle aber fest, dass ich gerne noch ein weiteres Jahr zu Hause bleiben möchte.) Was gibt es eventuell bei einer Verlängerung zu beachten? Kann man nur verlängern wenn der Arbeitgeber zustimmt? -Mein Arbeitgeber drängt darauf, dass ich den Antrag in den nächsten Tagen einreiche. - Wann sollte die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden? (voraussichtlicher Geburtstermin ist der 20.07.2014) Wir hoffen Sie können unsere Fragen beantworten. MfG Carsten u. Nicole
Hallo, man muss sich für mind 2 Jahre direkt nach der Geburt festlegen, um einen Anspruch auf verlängerung zu haben. Ansonsten geht es nur mit Zustimmung des AG Liebe Grüße NB
SumSum076
Ich empfehle die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit" vom Familienministerium. 1) Es muss mitgeteilt werden, wie man die nächsten 2 Jahre Elternzeit machen möchte. Darin geht zB von Geburt an 2 Jahre. Oder: jetzt 9 Monate Elternzeit, dann 9 Monate Vollzeit Arbeit, dann 9 Monate Elternzeit Oder: 1 Jahr Elternzeit, dann Elternzeit mit Teilzeit. 2) Das geht problemlos, wenn man 2 Jahre angemeldet hat. Problematischer, wenn man weniger als 2 Jahre angemeldet hat. 3) Bei Anmeldung von weniger als 2 Jahren, benötigt man für eine Verlängerung die Zustimmung des AG. Frist so oder so 7 Wochen vor Beginn. 4) Die Elternzeit ist 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich mitzuteilen. Da der Mutterschutz (nach Geburt) im Regelfall 8 Wochen dauert, hat die Mutter nach der Geburt ca 1 Woche Zeit, die Elternzeitanmeldung abzugeben. Wenn der AG sie jetzt schon möchte, könnt ihr sie gern "unverbindlich" mitteilen. Gruß Sabine
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