Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wichtig-Gehalt/Urlaubsgeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wichtig-Gehalt/Urlaubsgeld

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Hallo, ich stecke in einer etwas verzwickten Situation und hoffe man kann mir hier helfen. Folgendes: Ich habe bisher als Vollzeitkraft gearbeitet, bin seit 1 Jahr und 8Monaten in diesem Betrieb. Man erhält hier Urlaubsgeld erst, wenn man ein Jahr betriebszugehörig war, d.h. es steht mein erstes Urlaubsgeld aus. Da aber leider Probleme in der SS aufgetreten sind(Frühwehen) habe ich Arbeitsverbot erhalten und darf somit den Rest der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Ich hätte ab 17.07 noch 4 Wochen Urlaub und wäre danach in Mutterschutz gegangen. Nun meine erste Frage: Steht mir das Urlaubsgeld dennoch zu?? Zweite Frage: Ich darf schon seit ca. 3Wochen nicht mehr arbeiten. Nun habe ich wieder Lohn bekommen und es sind ca. 400Mark weniger als sonst. Soviel ich weiß bekommt man doch immer den vollen Lohn. Wenn man mehr als 6 Wochen im Jahr krank war bekommt man doch einen gewissen Prozentsatz vom bisherigen Gehalt, den Rest müßte doch eigendlich der Arbeitgeber zum vollen Lohn drauflegen. Wie ist das genau? Und dritte Frage: Darf mich mein Arbeitgeber in diesem Fall einfach auf Teilzeit setzen,ohne daß ich etwas dagegen unternehmen kann, nur um seine Kosten zu senken? Ich hoffe auf schnelle Antwort von Euch. Dieses Thema zermürbt mich sehr, da ich nicht gerade auf einer "Wolke aus Geld" schwebe. Vielen Dank im Voraus Käferchen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebes Käferchen, 1. Das ist ausschliesslich eine vertragliche Geschichte, es gibt keine gesetzl. Grundlage. Deshalb müssen Sie im Vertrag lesen 2. Sie bekommen 6 Wo. vom AG den ganzen Lohn und danach Krankengeld von der KK. 3.Nein Gruß, NB


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