Krümel217
Hallo Frau Bader, ich bin in der 11. Woche schwanger. Ich arbeite in einer Kinderklinik mit behinderten Kindern im Vorschulalter. Aufgrund fehlender Immunität gegen Windpocken, Mumps und Zytomegalie wurde mit vom Betriebsarzt ein berufliches Umgangsverbot für Kinder unter 6 Jahren ausgesprochen. Nun wurde ich als Alternativtätigkeit in die Elternberatung versetzt. Allerdings ist hierbei keine klare räumliche Trennung zu Kindern möglich, so komme ich weiterhin während der Arbeitszeit z.B. im Wartezimmer in den Kontakt mit Kindern, auch wird mein Büro von einer weiteren Kollegin genutzt, die mit Kindern unter 6 Jahren dort arbeitet. Somit hab ich nicht das Gefühl, dass den Schutzvorkehrungen genug nachgekommen wird. Gerade in Bezug auf Windpockenerreger habe ich ein schlechtes Gefühl. Wie ist ihre Einschätzung dazu?
Hallo, melden Sie sich beim gewerbeaufsichtsamt bzw beim Gesundheitsamt Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du arbeitest aber nicht mehr mit ihnen, damit hat der AG seine Pflicht getan. Du gehst ja sicherlich auch weiter einkaufen, spazieren und ein älteres Kind würdest Du ja auch nicht zu Pflegeeltern geben oder ? Nicht bös gemeint. Der direkte zwingende Kontakt ist vermieden durch den AG.
Mitglied inaktiv
Wenn die Kinder nicht mit den Eltern zur Elternberatung kommen, dann ist nicht von einer Ansteckung im Wartezimmer, wo du dich ja eigentlich nicht aufhältst, auszugehen. Wenn die Kinder aber mit den Eltern zusammen in die Beratung kommen, dann sind zumindest Windpocken ansteckend, falls ein Kind das hätte. Zytomegalie wird nicht über Tröpfcheninfektion übertragen, sondern hauptsächlich über Urin. Also wenn die Kinder mitkommen dann sind doch die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend in Bezug auf Windpocken und wahrscheinlich auch Mumps. Dies sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingeschätzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss ja auch für den Ersatzarbeitsplatz durchgeführt werden.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, da der „Papierkrieg“ in und nach der Schwangerschaft doch sehr umfangreich ist, haben mein Mann und ich versucht uns so gut wie möglich vorzubereiten und alle nötigen Unterlagen zusammen zu stellen. Nun entbinde ich in gut 20 Tagen. Den Elterngeld Antrag haben wir mit Hilfe einer Beratungstelle optimal und korrekt für ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 24.10. meine Tochter zu Welt gebracht. Leider etwas verspätet hatte ich Mitte/Ende November aber meinem AG per Post die Mitteilung über die Elternzeit geschickt. Dies wurde auch nächsten Tag per Post zugestellt. Er bestreitet das er die Post erhalten hat. Nach Mutterschutz wäre das Arbeitsverhältnis auch bee ...
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner