Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Werden die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Werden die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt?

Krümel217

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Hallo Frau Bader, ich bin in der 11. Woche schwanger. Ich arbeite in einer Kinderklinik mit behinderten Kindern im Vorschulalter. Aufgrund fehlender Immunität gegen Windpocken, Mumps und Zytomegalie wurde mit vom Betriebsarzt ein berufliches Umgangsverbot für Kinder unter 6 Jahren ausgesprochen. Nun wurde ich als Alternativtätigkeit in die Elternberatung versetzt. Allerdings ist hierbei keine klare räumliche Trennung zu Kindern möglich, so komme ich weiterhin während der Arbeitszeit z.B. im Wartezimmer in den Kontakt mit Kindern, auch wird mein Büro von einer weiteren Kollegin genutzt, die mit Kindern unter 6 Jahren dort arbeitet. Somit hab ich nicht das Gefühl, dass den Schutzvorkehrungen genug nachgekommen wird. Gerade in Bezug auf Windpockenerreger habe ich ein schlechtes Gefühl. Wie ist ihre Einschätzung dazu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, melden Sie sich beim gewerbeaufsichtsamt bzw beim Gesundheitsamt Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du arbeitest aber nicht mehr mit ihnen, damit hat der AG seine Pflicht getan. Du gehst ja sicherlich auch weiter einkaufen, spazieren und ein älteres Kind würdest Du ja auch nicht zu Pflegeeltern geben oder ? Nicht bös gemeint. Der direkte zwingende Kontakt ist vermieden durch den AG.


Mitglied inaktiv

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Wenn die Kinder nicht mit den Eltern zur Elternberatung kommen, dann ist nicht von einer Ansteckung im Wartezimmer, wo du dich ja eigentlich nicht aufhältst, auszugehen. Wenn die Kinder aber mit den Eltern zusammen in die Beratung kommen, dann sind zumindest Windpocken ansteckend, falls ein Kind das hätte. Zytomegalie wird nicht über Tröpfcheninfektion übertragen, sondern hauptsächlich über Urin. Also wenn die Kinder mitkommen dann sind doch die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend in Bezug auf Windpocken und wahrscheinlich auch Mumps. Dies sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingeschätzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss ja auch für den Ersatzarbeitsplatz durchgeführt werden.


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