Mitglied inaktiv
Hallo,unser 12jähriger Sohn hat heute in einem Geschäft etwas kaputt(ca.80 Euro) gemacht.Wir haben leider keine Haftpflicht.Wer muss zahlen?Das Geschäft sagt wir, denn unser Sohn hat es ja auch kaputt gemacht.Bitten dringend um Hilfe.Danke
Hallo, hier ein Auszug aus dem r-u-b-Forum Familienvorsorge: Die private Haftpflichtversicherung ist tatsächlich ein Muss. Da Sie (und ab einem bestimmten Alter auch Ihre Kinder) für Schäden, die Sie verursachen zahlen müssen, kann im Ernstfall sonst der finanzielle Ruin drohen. Dennoch haben gut 40 Prozent aller deutschen Haushalte keine private Haftpflichversicherung. Worauf müssen wir besonder achten? Auf die Höhe der Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden. Faustregel: Sie sollte bei mindstens 2,5 Millionen Euro liegen. Auf die Höhe der Deckungssumme im Schadensfall. Denn nicht für jedes Unglück steht Ihnen immer die volle Versicherungssumme zur Verfügung. Häufig schlagen Versicherer für bestimmte Bereiche eine Deckelung vor, etwa für Schäden an der gemieteten Wohnung. Dann müssen Sie abwägen, ob das reicht. Sieht die Versicherung einen Selbstbehalt vor? Es kann sinnvoll sein, kleinere Schäden bis ca. 150 Euro selbst zu bezahlen, wenn dadurch der Beitrag sinkt. Gibt’s Extras, die sich lohnen können? Manchmal kommt der Versicherer z.B. auch für Schäden auf, die in einer gemieteten Ferienwohnung entstehen - das macht aber natürlich nur Sinn, wenn Sie sich im Urlaub regelmäßig irgendwo einmieten. Klären Sie, ob Besonderheiten Ihres Alltags (etwa Ihre Arbeit als Tagesmutter) abgedeckt sind. Auch für unverheiratet zusammenlebende Elternpaare ist eine Familienhaftpflicht möglich. Können Kinder überhaupt schon haftbar gemacht werden? Erst ab einem Alter von sieben Jahren. Bis zu diesem Zeitpunkt haften die Eltern - allerdings nicht für ihre Kinder, sondern nur für eigenes Verschulden. Das liegt z.B. vor, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, weil Sie Ihr Kleinkind mit Streichhölzern spielen ließen. Bei einem 12 jährigen wird man davon ausgehen, dass er genug Einsichtsfähigkeit hat, also müssen Sie zahlen. Ob das Geschäft eine Versicherung hat, ist unerheblich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Ich weiß zwar nicht, wie die Rechtslage ist - aber in Eurem Fall würde ich den Vorfall als regelrechten Glücksfall werten. Denn ich bin sicher, dass hier so manche meiner Meinung sind - nämlich, dass die Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, eigentlich ein MUSS, ist. Stellt Euch mal vor, Euer Kind hätte jemandem einen körperlichen Schaden zugefügt, z. B. jemandem vor's Fahrrad rennen, der stürzt und behält bleibende Schäden. Ich finde es schlichtweg unverantwortlich von Euch! Legt Euch eine Haftpflichtversicherung zu!!! Das ist ein gutgemeinter Tipp!
Mitglied inaktiv
Dem ist kaum was hinzuzufügen, nur: zahlt die 80€( wenn ihr noch nie eine Haftpflicht hattet habt ihr ja was gespart*g*)und geht morgen die Versicherung abschließen!!
Mitglied inaktiv
ich bin alleinerziehend und hatte schon mal eine haftpflicht.mir geht es finanzell aber so beschi....das einiges auf der strecke bleibt.ich bitte nur um ernst gemeinte Ratschläge.ich weiß das alles schon.meine frage ist doch nur ob ein geschäft nicht für solche sachen versichert ist?
Mitglied inaktiv
Hallo, ich nehme mal an er hat es nicht mit absicht getan? Wenn man dir nachweisen kann das du deine Aufsichtspflicht verletzt hast wirst du zahlen müssen. In der Regel ist es aber so das Geschäfte gegen sowas versichert sind. Es kann jeden anderen passieren.... ---------------------------------- Kinder sind über die Familienhaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert. Die Mitversicherung reicht für unverheiratete Kinder i.d.R. bis zum Ende der Berufsausbildung. Die Haftpflichtversicherung muss aber nur dann zahlen, wenn das Kind oder die Eltern für den Schaden verantwortlich gemacht werden können. Insoweit gilt folgendes: 1. bis 6 Jahre: Ein. Kind ist bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres für Schäden, die es beispielsweise beim Spielen verursacht, nicht verantwortlich. D.h. es muss diese Schäden nicht ersetzen. 2. ab7 Jahre: Ab Vollendung des siebenten Lebensjahrs bis zur Volljährigkeit, haftet ein Minderjähriger für Schäden, die er anderen zufügt, nur dann, wenn er die erforderliche Einsichtsfähigkeit besaß. Bei der Prüfung der Einsichtsfähigkeit kann die Einschaltung eines Psychologen notwendig sein. In jedem Fall aber haben die Eltern die Pflicht, auf die Kinder Acht zu geben. Wenn sie das versäumen, haften die Eltern für die verursachten Schäden. Die Frage, wie weit die Aufsichtspflicht im Einzelfall geht, ist immer eine Gratwanderung. Schließlich soll das Kind auch nicht eingesperrt oder gegängelt werden. Entscheidend ist immer der einzelne Fall. Alter, Entwicklungsstand und frühere Vorkommnisse sind zu berücksichtigen. (aus einem Informationsblatt der Verbraucher-Zentrale Thüringen)
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