Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wenn Teilzeit beantragt/vereinbart ist – wann kann ich davon zurücktreten?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wenn Teilzeit beantragt/vereinbart ist – wann kann ich davon zurücktreten?

Ulepule

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Liebe Frau Bader, ich habe offiziell 2 Jahre Elternzeit vereinbart und werde nach 1,5 Jahren zunächst in Teilzeit wieder mit der Arbeit beginnen. Zurzeit werden vertragliche Modalitäten besprochen. Dazu meine Fragen: 1. Kann ich, wenn ich mit der Vertragserweiterung/Ergänzung unzufrieden bin, auf das Antreten der Teilzeitstelle verzichten? 2. Kann ich nach Wiederaufnahme meiner Arbeit in Teilzeit unter gewissen Umständen wieder zurück in meine restliche Elternzeit gehen? LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie müssen dann die Teilzeit wieder kündigen oder sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich einigen. Liebe Grüße NB


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