Mitglied inaktiv
Mein Mann wurde aufgrund Auftragsrückgang von seiner Firma von 40 Stunden auf 30 Stunden runtergsetzt. Bevor er arbeitslos wird, hat er das natürlich angenommen. Nun ist es so, dass er für 2 uneheliche Kinder zahlt. Kann er nun aufgrund des geringeren Verdienstes beim Jugendamt eine Neuberechnung verlangen bzw. wie kann er sich verhalten ? Vielen herzlichen Dank !
HAllo, er muss es im Zweifel einklagen. Oder er setzt es runter und erklärt es der Mutter. Die kann dann klagen, wenn sie damit nicht einverstanden ist. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, ja das ist wirklich ein Problem. Es kommt darauf an ob die Mutter einen Titel hat und wenn sie den hat, dann läßt sie einfach zwangsvollstrecken wenn Ihr weniger Unterhalt zahlt. Mit einer Klage sieht es auch nicht so rosig aus, das kostet viel Geld und das Gericht entscheidet dann, dass der Kindsvater verpflichtet ist den Mindestunterhalt zu zahlen. Auch wenn die Mutter den Unterhalt einklagt müßt Ihr die Kosten dafür tragen. Oder Ihr bekommt eine Prozesskostenhilfe. Ich frage mich auch wozu es Mangelfallberechnungen gibt, wenn man sie nicht vor Gericht durchsetzen kann. Deinem Mann wird dann sicherlich auch empfohlen werden zusätzlich auch (un-)zumutbare Arbeit aufzunehmen, also z.B. Leichen zu waschen oder dergleichen. Nach meiner langjährigen Erfahrung würde ich Euch empfehlen immer den Mindestunterhalt für die anderern beiden Kinder aufzubringen sonst wird es wirklich richtig teuer und der Umgang mit den Kindern wird belastet. Außerdem belastet das die Ehe extrem, wenn plötzlich ein fiktives Einkommen unterstellt wird, z.B. weil Dein Mann weniger arbeitet kann er Dir ja den Haushalt führen und dafür steht ihm dann von Dir ein gewisses Entgeld zu. Also es gibt keine Schonung, die Kohle muß ran!!! Und dafür wünsche ich Euch viel Kraft!
Mitglied inaktiv
Hab so einen Fall im Bekanntenkreis.. Der Mann soll sich nun, neben seinem SChichtdienst, noch ne Stelle suchen, um den Unterhalt finanzieren zu können.. so ist das leider bei uns :o(
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