Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wem gehört das Kindergeld?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wem gehört das Kindergeld?

Mitglied inaktiv

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Mein Lebensgefährte (nichteheliche LG) und ich haben unsere Töchter immer gemeinsam erzogen und gemeinsam für ihren Unterhalt gesorgt. Dafür hatten wir ein Konto auf meinem Namen eingerichtet. Auf dieses Konto floss Kindergeld und Erziehungsgeld und hiervon wurden alle Ausgaben bestritten. Ansonsten führen wir getrennte Kassen. Auf dem Konto wuch nun am Anfang (weil ich meine Tochter voll stillte und viele Sachen geborgt bekam von Freunden) zunächst ein ganz stattlicher Geldbetrag an. Inzwischen ist dieser jedoch wieder aufgebraucht (weil ältere Kinder eben auch mehr kosten). Nun wird mir dieses Konto plötzlich als Vermögen im Sinne des BaföG angerechnet und damit habe ich meinen Freibetrag im Jahr 2002 und 2003 überschritten und soll das damals erhaltene BaföG zurückzahlen. Die Amtsleiterin sagt, dass jedes auf mich laufende Konto angerechnet wird. Das finde ich aber weder gerecht noch richtig. Kindergeld wird ja (z.B. bei Sozialhilfe oder Wohngeld) sogar als Einkommen des Kindes angerechnet. Sobald man es dann anspart, soll es plötzlich mein Vermögen sein? Und wenn, dann ist es doch genauso das Vermögen meines Partners (er könnte es ja auch vom Unterhalt abziehen, wenn er welchen zahlen müsste)! Werde ich dafür bestraft, dass ich das Kindergeld nicht mit vollen Händen ausgegeben habe, sondern auch an die Zeit nach dem Studium gedacht habe? Immerhin ist es schwierig genug, mit 2 Kindern in den Beruf einzusteigen und von irgend etwas müssen wir auch jetzt leben. LG, Stefanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich kenne mich da nicht aus, habe aber eine tolle Info-Quelle gefunden: http://www.bafoeg-rechner.de/Rechner/ Da findet man auch iNfos zum Vermögen und was dazugehört. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Vielleicht hilft es, nachzuweisen, dass es sich tatsächlich um das Kindergeld handelt, das auf dieses Konto geflossen ist und kein angesammeltes Vermögen aus anderen Quellen. Kindergeld zählt ja normalerweise nicht zum Einkommen.


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