Kullerle
Hallo, ich bin gerade dabei nach und nach den ganzen Papierkram zu erledigen. Beim Antrag der Elternzeit, welches Datum muss ich da genau angeben? Meine Tochter ist am 24.12.2014 auf die Welt gekommen, der eigentliche ET wäre der 17.12. gewesen, falls wichtig. Gehe ich richtig davon aus, das die Mutterschutzfrist am 18.2.15 endet und ich dann im Antrag vom 19.2.2015 bis 23.12.2016 angeben muss, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte? Und meine 2. Frage wäre, ich hatte vor Geburt sowohl Hauptjob wie Nebenjob, beim Nebenjob, dort habe ich einen befristeter Vertrag, muss ich da auch ganz normal die 2 Jahre beantragen? Denn ich habe vor, ggf. wenn möglich auch bei der gleichen Firma (falls sie mich noch wollen ;)), im 2. Jahr einen Minijob wieder auszuüben. Sollte ich das dann ggf. irgendwie erwähnen im Antrag? Vielen Dank im voraus!
Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt, Sie können indiv. jedes Datum nach dem Ende des Mutterschutzes bis zum 3. Geb. angeben - wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. 2. Der Mutterschutz endet am gleichen Wochentag der Geburt, 8 Wo später 3. Die Frist für den Antrag auf EZ ist 7 Wo. - wenn die Anträge noch nicht gestellt sind, ist es zu spät - auch für den Nebenjob. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit geht immer ab Geburt. Also ab 24.12. Wenn Du im Nebenjob gerne wieder arbeiten möchtest, dann kannst Du das schreiben. Wie lange geht der Vertrag da denn noch ?
Kullerle
Oh ok, danke fürs aufklären. Ich dachte wegen dem Mutterschutz erst danach. Welches Datum muss ich denn dann angeben? Das genaue Datum habe ich nun nicht im Kopf, aber es war ungefähr Ende April dieses Jahr wo er endet. Ich gehe zwar sowieso fast davon aus, das er eh nicht verlängert wird, aber möchte ungern was "unversucht" lassen und man sagte auch zu mir, wenn ich möchte, kann ich mich jederzeit melden.
sternenfee75
Du bist spät dran, man hat nach der Geburt 1 Woche Zeit, um den Antrag b Abzugeben, außer das Kind kommt vor Termin, dann wird die Zeit noch drangehangen.
Sternenschnuppe
Die Elternzeit hätte bis 31.12. gemeldet sein müssen. 7 Wochen vor aktivem Antritt. Durch den Mutterschutz also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hoffe Dein Arbeitgeber spielt mit, sonst musst Du die Tage dazwischen arbeiten. Da der Vertrag eh ausläuft im Nebenjob kannst Du Elternzeit nur bis zum Ende des Vertrages nehmen. Dennoch kannst Du schreiben dass Du Dich freuen würdest ab ..... wieder im Betrieb anfangen zu können.
SumSum076
Zu spät heißt in dem Fall, der AG kann dem Beginn der EZ zustimmen. Mag er nicht, dann kannst du erst 7 Wochen nach der Anmeldung in EZ gehen. Gruß Sabine
Kullerle
Danke für die Antwort, dann habe ich es ja hoffentlich soweit richtig geschrieben im Antrag. Das ich zu spät dran bin, war mir leider klar, aber so hoffe ich nun das beide Arbeitgeber mir kein Strich durch die Rechnung machen.
Kullerle
Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal das beide mitspielen, ansonsten pech gehabt, ist ja meine Schuld gewesen da ich es verbummelt habe. Beim NJ denke ich ja sowieso das die den Vertrag nicht nochmal verlängern, habe aber mal dazu geschrieben das ich im 2. Jahr gerne wiedereinsteigen würde.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehalt im BV weniger
- ELTERNGELD
- Änderung Aufnahmeheft Kindergarten
- Vor Schwangerschaft geplanter Umzug
- Geistig beeinträchtigt, schwanger
- Partnerschaftsbonusmonate bei unbezahlter Mehrarbeit
- Elterngeld/Mutterschutz
- Mutterschaftsgeld Berechnung bei 3. Kind
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot