Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches genaue Datum bei der Elternzeit? Und noch eine Frage...

Frage: Welches genaue Datum bei der Elternzeit? Und noch eine Frage...

Kullerle

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Hallo, ich bin gerade dabei nach und nach den ganzen Papierkram zu erledigen. Beim Antrag der Elternzeit, welches Datum muss ich da genau angeben? Meine Tochter ist am 24.12.2014 auf die Welt gekommen, der eigentliche ET wäre der 17.12. gewesen, falls wichtig. Gehe ich richtig davon aus, das die Mutterschutzfrist am 18.2.15 endet und ich dann im Antrag vom 19.2.2015 bis 23.12.2016 angeben muss, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte? Und meine 2. Frage wäre, ich hatte vor Geburt sowohl Hauptjob wie Nebenjob, beim Nebenjob, dort habe ich einen befristeter Vertrag, muss ich da auch ganz normal die 2 Jahre beantragen? Denn ich habe vor, ggf. wenn möglich auch bei der gleichen Firma (falls sie mich noch wollen ;)), im 2. Jahr einen Minijob wieder auszuüben. Sollte ich das dann ggf. irgendwie erwähnen im Antrag? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt, Sie können indiv. jedes Datum nach dem Ende des Mutterschutzes bis zum 3. Geb. angeben - wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. 2. Der Mutterschutz endet am gleichen Wochentag der Geburt, 8 Wo später 3. Die Frist für den Antrag auf EZ ist 7 Wo. - wenn die Anträge noch nicht gestellt sind, ist es zu spät - auch für den Nebenjob. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit geht immer ab Geburt. Also ab 24.12. Wenn Du im Nebenjob gerne wieder arbeiten möchtest, dann kannst Du das schreiben. Wie lange geht der Vertrag da denn noch ?


Kullerle

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Oh ok, danke fürs aufklären. Ich dachte wegen dem Mutterschutz erst danach. Welches Datum muss ich denn dann angeben? Das genaue Datum habe ich nun nicht im Kopf, aber es war ungefähr Ende April dieses Jahr wo er endet. Ich gehe zwar sowieso fast davon aus, das er eh nicht verlängert wird, aber möchte ungern was "unversucht" lassen und man sagte auch zu mir, wenn ich möchte, kann ich mich jederzeit melden.


sternenfee75

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Du bist spät dran, man hat nach der Geburt 1 Woche Zeit, um den Antrag b Abzugeben, außer das Kind kommt vor Termin, dann wird die Zeit noch drangehangen.


Sternenschnuppe

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Die Elternzeit hätte bis 31.12. gemeldet sein müssen. 7 Wochen vor aktivem Antritt. Durch den Mutterschutz also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hoffe Dein Arbeitgeber spielt mit, sonst musst Du die Tage dazwischen arbeiten. Da der Vertrag eh ausläuft im Nebenjob kannst Du Elternzeit nur bis zum Ende des Vertrages nehmen. Dennoch kannst Du schreiben dass Du Dich freuen würdest ab ..... wieder im Betrieb anfangen zu können.


SumSum076

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Zu spät heißt in dem Fall, der AG kann dem Beginn der EZ zustimmen. Mag er nicht, dann kannst du erst 7 Wochen nach der Anmeldung in EZ gehen. Gruß Sabine


Kullerle

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Danke für die Antwort, dann habe ich es ja hoffentlich soweit richtig geschrieben im Antrag. Das ich zu spät dran bin, war mir leider klar, aber so hoffe ich nun das beide Arbeitgeber mir kein Strich durch die Rechnung machen.


Kullerle

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Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal das beide mitspielen, ansonsten pech gehabt, ist ja meine Schuld gewesen da ich es verbummelt habe. Beim NJ denke ich ja sowieso das die den Vertrag nicht nochmal verlängern, habe aber mal dazu geschrieben das ich im 2. Jahr gerne wiedereinsteigen würde.


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