Kullerle
Hallo, ich bin gerade dabei nach und nach den ganzen Papierkram zu erledigen. Beim Antrag der Elternzeit, welches Datum muss ich da genau angeben? Meine Tochter ist am 24.12.2014 auf die Welt gekommen, der eigentliche ET wäre der 17.12. gewesen, falls wichtig. Gehe ich richtig davon aus, das die Mutterschutzfrist am 18.2.15 endet und ich dann im Antrag vom 19.2.2015 bis 23.12.2016 angeben muss, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte? Und meine 2. Frage wäre, ich hatte vor Geburt sowohl Hauptjob wie Nebenjob, beim Nebenjob, dort habe ich einen befristeter Vertrag, muss ich da auch ganz normal die 2 Jahre beantragen? Denn ich habe vor, ggf. wenn möglich auch bei der gleichen Firma (falls sie mich noch wollen ;)), im 2. Jahr einen Minijob wieder auszuüben. Sollte ich das dann ggf. irgendwie erwähnen im Antrag? Vielen Dank im voraus!
Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt, Sie können indiv. jedes Datum nach dem Ende des Mutterschutzes bis zum 3. Geb. angeben - wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. 2. Der Mutterschutz endet am gleichen Wochentag der Geburt, 8 Wo später 3. Die Frist für den Antrag auf EZ ist 7 Wo. - wenn die Anträge noch nicht gestellt sind, ist es zu spät - auch für den Nebenjob. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Elternzeit geht immer ab Geburt. Also ab 24.12. Wenn Du im Nebenjob gerne wieder arbeiten möchtest, dann kannst Du das schreiben. Wie lange geht der Vertrag da denn noch ?
Kullerle
Oh ok, danke fürs aufklären. Ich dachte wegen dem Mutterschutz erst danach. Welches Datum muss ich denn dann angeben? Das genaue Datum habe ich nun nicht im Kopf, aber es war ungefähr Ende April dieses Jahr wo er endet. Ich gehe zwar sowieso fast davon aus, das er eh nicht verlängert wird, aber möchte ungern was "unversucht" lassen und man sagte auch zu mir, wenn ich möchte, kann ich mich jederzeit melden.
sternenfee75
Du bist spät dran, man hat nach der Geburt 1 Woche Zeit, um den Antrag b Abzugeben, außer das Kind kommt vor Termin, dann wird die Zeit noch drangehangen.
Sternenschnuppe
Die Elternzeit hätte bis 31.12. gemeldet sein müssen. 7 Wochen vor aktivem Antritt. Durch den Mutterschutz also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hoffe Dein Arbeitgeber spielt mit, sonst musst Du die Tage dazwischen arbeiten. Da der Vertrag eh ausläuft im Nebenjob kannst Du Elternzeit nur bis zum Ende des Vertrages nehmen. Dennoch kannst Du schreiben dass Du Dich freuen würdest ab ..... wieder im Betrieb anfangen zu können.
SumSum076
Zu spät heißt in dem Fall, der AG kann dem Beginn der EZ zustimmen. Mag er nicht, dann kannst du erst 7 Wochen nach der Anmeldung in EZ gehen. Gruß Sabine
Kullerle
Danke für die Antwort, dann habe ich es ja hoffentlich soweit richtig geschrieben im Antrag. Das ich zu spät dran bin, war mir leider klar, aber so hoffe ich nun das beide Arbeitgeber mir kein Strich durch die Rechnung machen.
Kullerle
Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal das beide mitspielen, ansonsten pech gehabt, ist ja meine Schuld gewesen da ich es verbummelt habe. Beim NJ denke ich ja sowieso das die den Vertrag nicht nochmal verlängern, habe aber mal dazu geschrieben das ich im 2. Jahr gerne wiedereinsteigen würde.
Ähnliche Fragen
Hallo ich hoffe sie können mir weiter helfen. kurz vor Ende der Elternzeit habe ich eine Diagnose an meiner Brust muss operiert werden. wann ich wieder arbeiten kann weis noch kein Arzt da ich ops und Therapien machen muss . heute informierte ich meinen Arbeitgeber das ich nicht am 8.2 kommen kann er meint ich hätte kein Recht auf Lohnfortzahlung d ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Man hat mir 4 Monate vor Ende meiner Elternzeit mitgeteilt, dass ich versetzt werde. Die letzten 30-40 Jahre haben dort 2 Angestellte in Vollzeit gearbeitet. Nun soll ich alleine diesen Posten übernehmen, man will mir angeblich etwas Gutes tun, denn ich kann dort auch ab und zu im ...
Hallo Frau Bader, ich war vor der Elternzeit in Vollzeit angestellt. Nun möchte ich während der Elternzeit einen Minijob ausüben und mein alter Arbeitsvertrag soll dabei ruhen. Dies hatte ich in meinem Schreiben auch so vermerkt. Jetzt habe ich allerdings ein Änderungsvertrag vom Arbeitgeber erhalten - mit dem Inhalt "der Beschäftigungsumfang der ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße SaLe
Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit