Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Welches genaue Datum bei der Elternzeit? Und noch eine Frage...

Frage: Welches genaue Datum bei der Elternzeit? Und noch eine Frage...

Kullerle

Beitrag melden

Hallo, ich bin gerade dabei nach und nach den ganzen Papierkram zu erledigen. Beim Antrag der Elternzeit, welches Datum muss ich da genau angeben? Meine Tochter ist am 24.12.2014 auf die Welt gekommen, der eigentliche ET wäre der 17.12. gewesen, falls wichtig. Gehe ich richtig davon aus, das die Mutterschutzfrist am 18.2.15 endet und ich dann im Antrag vom 19.2.2015 bis 23.12.2016 angeben muss, wenn ich 2 Jahre in Elternzeit gehen möchte? Und meine 2. Frage wäre, ich hatte vor Geburt sowohl Hauptjob wie Nebenjob, beim Nebenjob, dort habe ich einen befristeter Vertrag, muss ich da auch ganz normal die 2 Jahre beantragen? Denn ich habe vor, ggf. wenn möglich auch bei der gleichen Firma (falls sie mich noch wollen ;)), im 2. Jahr einen Minijob wieder auszuüben. Sollte ich das dann ggf. irgendwie erwähnen im Antrag? Vielen Dank im voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Die EZ beginnt mit der Geburt, Sie können indiv. jedes Datum nach dem Ende des Mutterschutzes bis zum 3. Geb. angeben - wenn Sie weniger als 2 Jahre nehmen, gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung. 2. Der Mutterschutz endet am gleichen Wochentag der Geburt, 8 Wo später 3. Die Frist für den Antrag auf EZ ist 7 Wo. - wenn die Anträge noch nicht gestellt sind, ist es zu spät - auch für den Nebenjob. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit geht immer ab Geburt. Also ab 24.12. Wenn Du im Nebenjob gerne wieder arbeiten möchtest, dann kannst Du das schreiben. Wie lange geht der Vertrag da denn noch ?


Kullerle

Beitrag melden

Oh ok, danke fürs aufklären. Ich dachte wegen dem Mutterschutz erst danach. Welches Datum muss ich denn dann angeben? Das genaue Datum habe ich nun nicht im Kopf, aber es war ungefähr Ende April dieses Jahr wo er endet. Ich gehe zwar sowieso fast davon aus, das er eh nicht verlängert wird, aber möchte ungern was "unversucht" lassen und man sagte auch zu mir, wenn ich möchte, kann ich mich jederzeit melden.


sternenfee75

Beitrag melden

Du bist spät dran, man hat nach der Geburt 1 Woche Zeit, um den Antrag b Abzugeben, außer das Kind kommt vor Termin, dann wird die Zeit noch drangehangen.


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Die Elternzeit hätte bis 31.12. gemeldet sein müssen. 7 Wochen vor aktivem Antritt. Durch den Mutterschutz also innerhalb einer Woche nach Geburt. Hoffe Dein Arbeitgeber spielt mit, sonst musst Du die Tage dazwischen arbeiten. Da der Vertrag eh ausläuft im Nebenjob kannst Du Elternzeit nur bis zum Ende des Vertrages nehmen. Dennoch kannst Du schreiben dass Du Dich freuen würdest ab ..... wieder im Betrieb anfangen zu können.


SumSum076

Beitrag melden

Zu spät heißt in dem Fall, der AG kann dem Beginn der EZ zustimmen. Mag er nicht, dann kannst du erst 7 Wochen nach der Anmeldung in EZ gehen. Gruß Sabine


Kullerle

Beitrag melden

Danke für die Antwort, dann habe ich es ja hoffentlich soweit richtig geschrieben im Antrag. Das ich zu spät dran bin, war mir leider klar, aber so hoffe ich nun das beide Arbeitgeber mir kein Strich durch die Rechnung machen.


Kullerle

Beitrag melden

Danke für die Antwort. Dann hoffe ich mal das beide mitspielen, ansonsten pech gehabt, ist ja meine Schuld gewesen da ich es verbummelt habe. Beim NJ denke ich ja sowieso das die den Vertrag nicht nochmal verlängern, habe aber mal dazu geschrieben das ich im 2. Jahr gerne wiedereinsteigen würde.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit wird mir ein Aufhebungsvertrag mit Ende 31.12.25 Nahe gelegt, da meine Stelle wohl wegen Umsatzeinbruch von 40% in 2026 wegfällt (also mitten in der Elternzeit).  Ich möchte den Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben. ...

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...