Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage betreffend des Nachnamens bei einem unehelichen Kind. Bekommt das Kind bei der Geburt automatisch den Nachnamen der Mutter? Oder kann man wählen zwischen Nachnamen von Mutter oder Vater? Und wie sieht es aus, wenn mein Freund und ich irgendwann nach der Geburt heiraten werden. Wie sieht es mit der Umbenennung des Nachnamens vom Kind aus? Bekommt es bei einer heirat automatisch den Nachnamen des Vaters? Wenn das Kind nach der Geburt den Namen des Vaters erhält und man sollte sich später unverheiratet trennen, kann das Kind dann noch den Namen der Mutter bekommen? Vielen Dank schon eimal für die Beantwortung meiner Fragen! Cordula
Hallo, die Mutter kann wählen bzw. das Kind kann mit Zustimmung beider Eltern den Namen des Vaters annehmen. Das ist aber nicht rückgängig zu machen (es sei denn, Sie heiraten einen Dritten u der KV stimmt der Einbenennung zu). Wenn es Ihren NAmen bekommt und Sie heiraten den KV wird es auch einbenannt. Gruß, NB
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