Esther123
Sehr geehrte Frau Bader, seit 3 Wochen haben mein Ehemann und ich einen kleinen Sohn. Neben dem Ausfüllen des Elterngeldantrages versuche ich gerade, herauszufinden, welche Steuerklassen für meinen Mann und ich ab Juli 22 am besten sind. Mit Google komme ich einfach nicht weiter... Ich würde Ihnen gerne kurz die Situation schildern und Sie fragen, ob Sie uns helfen können. Mein Mann und ich sind seit ca. 5 Jahren verheiratet. Wir sind beide in einem Angestelltenverhältnis, wobei mein Mann nebenbei auch ein Gewerbe hat und Vermietungen betreibt. Bis zum November 2021 waren wir in Steuerklasse IV / IV, da wir ca. gleich viel bei unseren Angestelltenjobs verdient haben, mein Mann nur ein klein bisschen mehr. Ich habe dann von einem "legalen Steuertrick" erfahren, weshalb wir zum Dezember 2021 die Steuerklasse gewechselt haben: Er in die Klasse V und ich in die Klasse III, mit der Hoffnung, dass ich dadurch mehr Elterngeld bekomme (wir beziehen Basiselterngeld, ich 12 Monate lang und mein Mann 2 Monate lang). Seither haben wir nicht mehr gewechselt. Am 08.06.22 wurde unser Sohn geboren. Da jetzt der Bemessungszeitraum sowohl für das Elterngeld als auch für das Mutterschaftsgeld um sind, denke ich, dass es wahrscheinlich sinnvoll wäre, die Steuerklassen zu wechseln. Mein Mann hat auch eine ordentliche Gehaltserhöhung ab Juli 2022 bekommen. Ich denke also, es ist sinnvoll, dass er jetzt in Steuerklasse III wechselt und ich in Steuerklasse V. Wie kann ich herausfinden, ob das der beste Weg für uns ist? Ich habe nämlich in Ihrem Forum gelesen (Beitrag von 2017), dass ein Wechsel während des Mutterschutzes teuer werden kann, wenn die Frau viel Elterngeld bekommt (das ist bei mir der Fall, ich werde wohl vorauss. einen Betrag nahe dem Höchstsatz oder sogar den Höchstsatz bekommen, wenn es mit dem Verzicht auf Ausklammerung klappt - der Antrag ist aber noch nicht gestellt). Das mit dem ‚teuer werden’ hat was mit dem Progressionsvorbehalt zu tun, oder? Und: Wenn wir jetzt wechseln, hat das dann einen Einfluss auf den Mutterschaftsgeld-Zuschuss, den mein Arbeitgeber zahlt? (Eigentlich denke ich, dass das keinen Einfluss haben sollte, da der Bemessungszeitraum für das Mutterschaftsgeld ja schon vorbei ist…) Ich würde mich freuen, wenn Sie mir rückmelden, ob Sie uns beraten können, und falls nicht, würde ich mich über eine Empfehlung freuen, wo wir uns hinwenden können. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, bitte die HInweise lesen. Zum einen bin ich kein Steuerberater, zum anderen ist die Frage nicht allgemein genug fromuliert. Liebe Grüße NB
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