Sandra_Tobi
Hallo Frau Bader, momentan befinde ich mich noch in der Elternzeit. Ab Oktober geht meine Tochter in den Kindergarten und ich wieder arbeiten. Vor der Schwangerschaft arbeitete ich in einem Krankenhaus als MFA im Schichtdienst ( früh /spät/ Wochenende ) Der Kindergarten hat nur Vormittags geöffnet und ich habe leider keine Möglichkeit meine Tochter mittags von Oma/ Opa ect betreuen zu lassen. Mein Mann ist Hauptverdiener und arbeitet auch um Schichtdienst. Jetzt zu meiner Frage....meine Chefin meinte sie könne mich unter diesen Umständen nicht beschäftigen und ein Interner Wechsel wäre auch nicht möglich und ich solle mir überlegen wie ich das in der Familie klären könnte ? Muss sie mich nicht weiter beschäftigen , wenn auch nur Vormittags? Ich habe einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Danke für Ihre Mühe. Liebe grüße Sandra
Hallo, Sie haben leider keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten Liebe Grüße NB
allmountain
nein. Du hast leider keinen Anspruch auf bestimmte Arbeitszeiten. Letztendlich musst du den "alten " Arbeitsvertrag erfüllen, wenn dir das nicht möglich ist, bist du diejenige die kündigen muss. Wie siehts denn vielleicht mit Teilzeitarbeit aus?
Sandra_Tobi
Das habe ich schon angeboten, das ich in Teilzeit arbeiten würde , aber auch das passt ihr nicht , außer ich würde im Schichtdienst arbeiten , was aber leider nicht möglich ist. Ich könnte nur manchmal Nachmittags arbeiten wenn ich es mit dem Dienstplan meines Mannes abgleiche. Das ist ihr aber auch nicht recht weil sie ja auch rechtzeitig planen wollen. Alles was ich anbiete ist nicht recht und ich kann nichts dafür das der Kindergarten nur Vormittags geöffnet hat. Ich habe extra einen Kindergarten am Arbeitsplatz genommen damit ich rechtzeitig in der arbeit sein kann und jetzt so......
Mitglied inaktiv
Hallo, ein bißchen hängt es von der Betriebsgröße und dem Usus im Betrieb ab. Arbeiten ALLE im Schichtdienst, dann hast Du leider ganz schlechte Karten. Wenn es bereits Ausnahmen für Eltern gibt, dann könntest Du einen Anspruch auf einen entsprechenden Teilzeitarbeitsplatz haben. Hängt aber davon ab, ob es im Betrieb organisatorisch möglich ist. Das müßtest Du ggf. mit dem Betriebsrat und dann auch evtl. vor dem Arbeitsgericht klären. Grundsätzlich gilt erstmal Dein alter Arbeitsvertrag und die darin enthaltene Regelung zur Schichtarbeit fort. Die Kinderbetreuung ist allein Deine Angelegenheit. Wenn Du diese nicht organisiert bekommst, dann ist das nicht Sache des Arbeitsgebers, auf Dich Rücksicht zu nehmen. P.S. Hast Du mal Dich schlau gemacht, was mit einer ergänzenden Tagesmutter ist? Die könnte das Kind zu den Zeiten betreuen, an denen die Eltern nicht anwesend sein können und der Kindergarten zu hat. Teilweise ist da auch eine Betreuung über Nacht möglich.
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