Sweetmia1
Hallo Hab mal ne Frage: ich bin derzeit noch bis 14.1 in Elternzeit und ab 15.1 beginnt der neue Mutterschutz -derzeit mit 2. Kind schwanger. Zu mir wurde gesagt, dass ich dann in der 2. Elternzeit das gleiche Elterngeld bekomme, wie in der 1., da die zwei elternzeiten direkt aneinander folgen.(+geschwisterbonus) Was muss ich der Elterngeldkasse jetzt schicken? Den elterngeldbescheid vom 1. Kind oder auch wieder alle Lohnabrechnungen? Und auch mutterschaftsgeldnachweis !?
Hallo, entscheidend für die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes, ausgenommen die Monate, in denen Sie Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen haben. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Wann ist Kind 1 denn genau geboren ?
Sweetmia1
28.11.13
Sternenschnuppe
da der Dezember dann mit 0€ in die Berechnung geht vermutlich den Elterngeldbescheid und alle alten Abrechnungen. Durch den Dezember wird es nicht das alte Elterngeld.
Sweetmia1
Aber ich hatte doch verlängertes elterngeld (also 14 Monate) da ich Alleinerziehend bin. Das heißt ich Beziehe genau bis 27.1 Elterngeld - und der Mutterschutz beginnt am 15.1
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