Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, in einem online-shop wurde Ware bestellt, der Kunde erhält eine Auftragsbestätigung mit angehängten AGB per Mail. Als es zur Rückgabe kommt, verweigert der Händler die Übernahme der Portokosten, die jedoch in den AGB zugesagt war. Der Kunde findet dann heraus, dass der Händler im Internet, auf der Homepage, eine andere Version der AGB (ohne Übernahme der Portokosten) veröffentlicht hat; jedoch wird ebenfalls auf der HP an anderer Stelle deren Übernahme angeboten. Welche AGB-Fassung gilt für den online-Vertrag - die im Internet veröffentlichte oder jene, die der Verkäufer schriftlich dem Kunden im Rahmen der Auftragsbestätigung bestätigt? Klingt skurril, ist aber leider nicht erdacht :-((( Vielen Dank und freundliche Grüße Fee
RUB
malini
Fr. Bader wird darauf nicht antworten, da es sich nicht "Rund ums Baby" handelt - in dem Fall geht's nicht ums Familienrecht!
Mitglied inaktiv
Neben ihrem Namen steht Recht, Familienrecht, abwarten ;-) LG Fee
Sternenschnuppe
Dann lese bitte die Hinweise Wir bitten Sie, die folgenden Punkte zu beachten: 1. GANZ WICHTIG: Es sind nur Antworten auf Fragen allgemeiner Art möglich! Auf Einzelfälle bezogene Fragen, wie z.B. "Ich bin 36jährige Angestellte nach Tarif BAT 6a, bekomme mein zweites Kind im Juli und möchte gerne wissen..." können aus rechtlichen Gründen in diesem Forum leider nicht beantwortet werden. 2. Wenn Sie eine Frage haben, kontrollieren Sie bitte erst über die Suchanfrage, ob Ihre Frage nicht schon einmal gestellt wurde. Meist sind bereits Antworten vorhanden und Sie bekommen außerdem noch zusätzliche Informationen. 3. Bitte denken Sie daran, dass es in diesem Forum um Fragen "Rund-ums-Baby" geht, also z.B. um Fragen zum Mutterschutz. Fragen wie z.B. "Wir tun bei einem Wasserschäden im Keller?" können an dieser Stelle nicht beantwortet werden. 4. Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht. Danke für Ihr Verständnis.
ALF0709
Für solche Fragen gibt es Anwälte bei dir vor Ort, die von solchen Fragen leben. Kostenlos ist der Tod und der kostet das Leben.
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