lumatast
Liebe Frau Nicola Bader, ich habe eine Frage bzgl. Rücktrittsrecht zu einer Online-Ersteigerung bei einem Auktionshaus. Habe für meinen Sohn ein "Moped" (billig und seinen Wünschen entsprechend) bei einem belgischen Auktionshaus mit bindendem Angebot ersteigert und möchte nun von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sofern dies möglich ist. Hierzu wollte ich Sie als Fachfrau fragen, ob das mir bekannte 14 tägige Rücktrittsrecht auch bei Online-Ersteigerungen mit bindender Gebotsabgabe gültig ist. Bitte verzeihen Sie, wenn ich Sie damit konsultiere. Vielen Dank für Ihre Antwort. mfg lumatast
RUB!!
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