Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Meine Elternzeit würde zum 30.12.05 enden. Unser 2. Kind solll am 27.03.06 zur Welt kommen. Unter Abziehung der 6 Wochen vor Entbindungstermin hätte ich nun eine Lücke zwischen dem 30.12.05. und 12.2.06. Ich hatte vorher eine Vollzeitstelle. Chef will jedoch meiner Schwangerschaftsvertretung nicht kündigen und kann/will mich daher die 6 Wochen bis wieder mein neuer Mutterschutz anfängt als ganztagskraft nicht beschäftigen. Was mache ich nun ? Theoretisch habe ich ja Kündigungsschutz. Wie sieht es aber aus, wenn er mich nicht beschäftigen will. Halbtags wäre auch kein Platz. Gruß Didl 73
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub zu regeln. Eine Krankschreibung vom Arzt geht nur, wenn auch tatsächlich ein Grund dafür vorliegt. Unbezahlter EU oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Ausserdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Das ist nicht DEIN Problem! Sondern seines als Untzernehmer. Kündigen wird er Dich kaum können. Wenn er Dich heimschickt: auch sein roblem. Du mußt arbeitswillig und -fähig sein, dann muß er Dich auch zahlen. Er wußte, wie lange deine EZ geht, dafür MUSS man das ja vorher angeben. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
Hallo! Ihr Chef kann Sie nicht kündigen sollte er es doch machen rate ich vors Arbeitsgericht zu ziehen.Sie haben sehr gute Chancen! Ihr Chef sollte sich den Kopf zerbrechen wie er das regelt! Ihnen steht aber noch eine Abfidung zu falls Sie sich doch entschliessen das Arbeitsverhältniß zu beenden! Viel Erfolg
Mitglied inaktiv
Danke für die zwei Postings. Hatte jedoch das wichtigste vergessen. Wir sind weniger als 6 Arbeitnehmer. Gruß Diddl
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