Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weiterbildung in der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Weiterbildung in der Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Frau Bader, meine letzten Fragen: - kann ich mich in der Elternzeit v.a. im ersten Jahr weiterbilden? - macht es einen Unterschied, ob ich hierbei ein Fernstudium oder einen Praesenzveranstaltung besuche? -> Hat dies ggf. Auswirkung auf das Elterngeld? -> Muss ich meinen AG informieren/ muss dieser einwilligen (bei Nebenjobs bei anderen AG muss ich das ja..) Danke & Gruesse, Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ja, der AG muss zustimmen, die Tätigkeit darf insgesamt 30 Std/ Wo. nicht überschreiten Liebe Grüsse, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ist es in der Elternzeit möglich, d.h. statthaft, unentgeltlich zum Zwecke der Weiterbildung (in diesem Fall Facharztweiterbildung) über die erlaubten 30 Wochenstunden hinaus zu arbeiten? Ich möchte gern für eine Teilzeittätigkeit (20 Wochenstunden)bei meinem AG in Elternzeit bleiben, da dies mit einem längerfristigen Vertra ...

Liebe Frau Bader, derzeit mache ich eine sog. Seiteneinsteigerausbildung, das ist ein möglicher Weg, das Referandariat ohne 1. Staatsexamen durchzuführen. Die Weiterbildung dauert 2 Jahre. Bei meiner Einstellung war von dieser Weiterbildungsmaßnahme keine Rede, ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag. Durch die Weiterbildung musste ich einen ...

Guten Tag Frau Bader, mein AG hat mir eine vierjährige Weiterbildung genehmigt (in einem formlosen Schreiben ohne weiteren Vertrag zwischen dem AG und mir). Weil ich nun Mutter bin und die Weiterbildung blockweise (4 x im Jahr 6 Tage, 600 km entfernt) stattfindet, möchte ich diese nun im Moment nicht fortführen. Das Institut bekommt trotzdem ...

Guten Tag sehr geehrte Frau Bader, ich möchte während meiner Elternzeit mehrere Weiterbildungen belegen, bzw auch ein zertifizierten Abendkurs über 20 Monate absolvieren. Ich bin in ungekündigter Stelle und möchte auch nach der Elternzeit an meinem bisherigen Arbeitsplatz weiter arbeiten, dann allerdings fachlich qualifizierter. Die Weiterbildungs ...

Hallo Frau Bader, zunächst einmal die besten Wünsche für das neue Jahr und vielen Dank für Ihr Forum. Ich bin zur Zeit in Elternzeit (beantragte 2 Jahre bis 12.02.2013). Ich möchte nun (während der EZ) eine auf meiner Berufsausbildung aufbauende Weiterbildung machen, die mich dazu befähigen würde Kurse zu geben. Muss mein Arbeitgeber darüber in ...

Hallo ...wollte fragen ob man sich weiterbilden darf obwohl man im Elternzeit ist....???

Ich bin Ärztin für Innere Medizin (abgeschlossene Ausbildung) und bin aktuell in einem befristeten Arbeitsverhältnis (2 Jahre), welches eigentlich in meiner Elternzeit auslaufen würde. Da diese Arbeitsstelle aber gleichzeitig eine Weiterbildungsstelle (zur Subspezialisierung Nephrologie) beeinhaltet, müßte ja die Fortsetzung der Weiterbildung nach ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch in Elternzeit. Bei meiner Arbeitsstelle wechselt allerdings der Träger. Der neue Träger stellt andere Anforderungen an seine Mitarbeiter als der alte. So verlangt er, dass ich eine Weiterbildung machen soll, die zeit- und kostenintensiv ist und derzeit nur in weit entfernten Bundesländern möglich is ...

Guten Tag ich habe da mal eine frage. Ich habe einen 18 Wochen alten Sohn und kann 22 Monate zu hause bleiben . Ich wurde in dieser Zeit gerne eine Ausbildung machen . Darf ich das wen mein Arbeitgeber damit einverstanden ist. Wo und en muß ich informieren. ? Danke für Ihre Antwort

Liebe Frau Bader, Nach der Geburt meines Sohnes habe ich noch bis zum März 2017 Elternzeit. Da mein derzeitiger Beruf keine Lebenserfüllung ist möchte ich die Elternzeit gern für ein Heim Studium zum Heilpraktiker nutzen. Die Ausbildung finanziere ich selbst. Muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren oder ist dies sozusagen meine Freizeit? ...