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Liebe Fr.Bader, Unser Sohn Luca-Finn wurde am 04.06.2004 geboren!! In der Firma bin ich seit 1998 beschäftigt! Nun wollen wir Bauen und ich brauchte für die Bank eine Bestätigung das ich nach der Elternzeit wieder also am 03.06.2007 wieder arbeiten gehe. Nun habe ich meine Firma darum gebeten mir eine Bestätigung zu kommen zu lassen,die ich auch bekam!! Es steht darin= Wir können ihnen wegen anstehender Umstrukturierungsmaßnahmen und Sanierungsvorhaben,die bislang bis Ende des Jahres 2006 geplant sind zum heutigen Zeitpunkt eine Weiterbeschäftigung nach ihrer Elternzeit leider nicht garantieren!! Ist das Rechtens?? Muss ich innerhalb 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens Einspruch einlegen??? Ich weiss auch das für mich jemand eingestellt wurde,aber nicht als Mutterschaftsvertretung sondern auch mit einem festen Vertrag!! Muss diese nicht mein Arbeitsplatz mir wieder freimachen,falls sie nicht auch gekündigt wird???? Vielen Dank und ich hoffe sie können mir etwas weiterhelfen!!! LG Andrea
Hallo, Sie haben einen Vertrag und somit zunächst einen Anspruch auf Beschäftigung. Eine Kü. ist nur mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes möglich oder nach Beendigung des EUs. Gruß, NB
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