Mitglied inaktiv
sehr geehrte frau bader ich arbeite seit dem 1.4.2001 in einer mobilen altenpflegestation (privatbetrieb) mit 7 mitarbeitern. nun habe ich aber eine arbeit anderswo gefunden, in der gegend, wo wir schon lange hinziehen wollen, auch im ambulanten pflegediest. der "neue" arbeitgeber sucht mitte märz einen neuen mitarbeiter. das heisst, VORAUSGESETZT; ICH HABE 4 WOCHEN KÜNDIGUNGSFRIST????, ich müsste am 30.02.2003 kündigen. nun meine 2. frage MUSS ICH DAS WEIHNACHTSGELD ZURÜCKZAHLEN; wenn ich am 31.03.2003 ausscheide? es gibt doch die möglichkeit einer billigung in dieser sache, oder? 1. wie lange beträgt die kündigungsfrist in meinem fall? 2. muss ich das weihnachtsgeld zurückbezahlen? für ihre mühe möchte ich mich bereits im voraus bedanken. mfg claudia
Hallo, schauen Sie im § 622 BGB. Ob Sie es zurückzahlen müssen, hängt vom vertrag ab. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Schau mal in deinem vertrag nach was für eine Kündigungsfrist du hast. normal mußt du wenn du am 31.03.03 gehst nicht zurück zahlen. das ist zumiedest mein stand. wenn du am 28.02.03 dann mußt du glaube einen teil zahlen.
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