Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Weihnachtsgeld nach nur 4 Wochen Arbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Weihnachtsgeld nach nur 4 Wochen Arbeit

Nickylow

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Guten Tag Frau Bader, seit Januar 2014 arbeite ich Vollzeit bei der gleichen Firma, im November 2015 habe ich mein erstes Kind bekommen, in diesen beiden Jahren habe ich im November Weihnachtsgeld erhalten. Nun muss ich ab Mitte November wieder arbeiten, aber nur bis Mitte Dezember, dann beginnt bereits mein Mutterschutz für mein zweites Kind. Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld und in welcher Höhe? Einen Tarifvertrag gibt es nicht und im Arbeitsvertrag steht nichts von Weihnachtsgeld, aber habe ich jetzt schon wegen des Gewohnheitsrechts Anspruch? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann man so pauschal nicht sagen. Es hängt davon ab, auf welcher Basis es gezahlt wird und warum. Wenn der Arbeitgeber es ein Arbeitnehmer zahlt, dann muss es ihnen auch zahlen, dies wegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz, der im Grundgesetz geregelt ist. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn es keinen Tarifvertrag gibt und im Arbeitsvertrag nichts steht, dann müßte es eine Betriebsvereinbarung geben. Was steht in der Betriebsvereinbarung? Weihnachtsgeld ist oft eine freiwillige Zahlung, ohne Ansprüche seitens des AN. Bei so kurzer Tätigkeit bekommt man das höchstens anteilig.


Nickylow

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Eine Betriebsvereinbarung gibt es soweit ich weiß auch nicht... Es ist nur eine freiwillige Zahlung.


Mitglied inaktiv

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Bei einer freiwilligen Zahlung kann der Arbeitgeber das frei entscheiden. Dann muss er dir gar nichts geben.


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