Hallo, ich habe zwei Fragen: 1. Wenn ich Mitte Dez. 2010 in Mutterschutz gehe und dieser dann bis ca. Ende März 2011 dauert, habe ich dann im neuen Jahr (während der Mutterschutzfrist) anteilig Anspruch auf Weihnachtsgeld? Bisher wurde dieses nur als freiweillig Leistung bezahlt, aber regelmässig jedes Jahr! Es gilt kein Tarifvertrag! 2. Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kindergartengebühren während der Mutterschutzfrist wenn diese bisher als eine "Gehaltsumwandlung (also anstatt einer Gehalterhöhung)" fester Bestandteil meines Gehaltes war? Oder erlischt dieser Erstattungsanspruch mit dem ersten Tag der Mutterschutzfrist? Danke für Ihre Bemühungen
Mitglied inaktiv - 29.11.2010, 20:41