Meyla
Guten Morgen. Mein errechneter EET ist der 10.12., zuvor war ich im BV und vom 11.08. Bis 19..09 krank geschrieben. Wir werden nach TVöD bezahlt, inklusive 13. Monatsgehalt. Erhält man dieses im BV nicht mehr? Gehalt wurde regulär bezahlt, weihnachtsgeld jedoch nicht. Meine zuständige Personalerin ist im Urlaub, habe schon versucht mit ihr zu sprechen. Vielen Dank!
Hallo Meyla, noch schwanger? Das freut mich aber :-) (Sagt die Frühchen- Mutter, deren 44 cm-Kind nächste Woche 16 wird) Die Lösung steht im § 20 Abs 4 1b TVöD: Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt i. S. d. § 20 Abs. 2. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde, § 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c) , wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder wegen Elternzeit nach dem BEEG bis zum Ende des Kalenderjahrs der Geburt des Kinds, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Entgeltanspruch bestanden hat. https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed.html Liebe Grüße NB
ALF0709
Das weihnachtsgeld nach TVÖD gibt es am 30.11.
misses-cat
Das Weihnachtsgeld bekommt mein Mann am 30.11
Meyla
Aaaahhhhh ok.... Meine alte Firma hat Ende Oktober immer schon ausgezahlt! Da war auch TVöD.
Dann bin ich grade ganz froh, dass die Dame im Urlaub ist
mellomania
:-) zu glück hast kein rabbatz gemacht....ich hoffe euch gehts soweit gut. wir bekommen es auch immer ende november. falls es nicht dabei ist kannst ja nachfragen, aber zustehen tut es dir auf jeden fall
Meyla
Danke, uns geht es gut
Das ich nochmal so weit komme richtig über wehwehchen jammern zu können hätte niemand erwartet, bin selber jeden Tag erstaunt darüber!
Nein ich hätte sonst erstmal nur kurz angefragt, ob es in dieser Zweigstelle andere Auszahlungsdaten gibt....? Muss ja nicht immer gleich alles böse gemeint sein, Fehler unterlaufen jedem! Aktuell mir
mellomania
da hast du recht. aber jetzt weißt du dass es auch später kommen könnte bzw. wird. also ende november. :-) alles gute weiterhin für euch!!
Ani123
Ihnen steht das 13.Monatsgehalt zu. Wobei ich bis zum 5.12. warten würde ob es eingegangen ist. Wenn nicht, dann würde ich Kontakt zum AG aufnehmen. Für Zeit des Mutterschutzes steht ihnen auch Weihnachtsgeld zu. Das ist für dieses Jahr unrelevant, weil volles 13.Gehalt. 2021 werden sie noch ein paar Wochen im Mutterschutz sein und haben für die Zeit anteilig Anspruch auf das 13.Gehalt, welches bis zum 5.12.21 eingegangen sein sollte. AG entgeht sowas manchmal oder sie meinen, dass das nicht der Fall ist. Ich habe es 2019/2020 miterlebt, wg. Mutterschutz komplett in dem Jahr, davor EZ fürs 1.Kind, danach fürs 2.Kind. Der MAV stand ganz auf der Seite der KM, Chef anfangs nicht. Nach Prüfung hat KM anteilig Weihnachtsgeld bekommen (war zwar schon Frühjahr 20, aber immerhin gab es Geld). Je nachdem wie wichtig ihnen das ist ist Hartnäckigkeit dann vorteilhaft. Ich hoffe, es klappt bei ihnen dieses und nächstes Jahr ohne Probleme.
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Danke
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