Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wegen Job ins Ausland (AE) - brauche ich seine Zustimmung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wegen Job ins Ausland (AE) - brauche ich seine Zustimmung?

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Wenn man als AE (alleiniges SR und ABR) die Möglichkeit hat einen Job zu bekommen, der aber im Ausland ist, braucht man dann die Zustimmung des KV, wenn dieser aus dem EU-Ausland kommt, nur vorübergehend in Deutschland gelebt hat und noch vor der Geburt des Kindes in ein (wiederum anderes) Ausland verzogen ist (über 1000km entfernt, Umgang will er aber wahrnehmen)? Also nochmal zusammengefasst: KV kommt aus Land A, war 3 Jahre in D, ist jetzt in Land B. KM ist mit Kind aus D, lebt in D und will jetzt nach Land C. Danke für Ihre Antwort! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dadurch nicht sein Umgangsrecht vereiteln o wesentlich erschweren, ist es unproblematisch. Liebe Grüße NB


desireekk

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Du hast ASR. Du kannst mit dem Kind hinziehen wo Du willst. Ggf. könnte man darüber streiten ob die Umgangkosten so signifikant steigen dass Du davon die Differenz übernimmst? Oder anders/was anderes gefragt: Wie stellt Du sicher, dass das Kind Umgang mit dem Vater haben kann? ...und ja, ich sehe durchaus, dass der Vater nicht wirklich gesteigertes Interesse zeigt wenn er 1000 km weit weg zieht. Ich lebe mit GSR über 6000 km weit weg... haben abgeboten 2 Flüge pro Jahr zu übernehmen... und bisher hat er das Angebot noch nicht einmal wahrgenommen... Gruss D


Mitglied inaktiv

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Danke für die Antwort! Die Sache ist die, dass er selbständig ist und auf Projektbasis arbeitet, d.h. wenn sein Vertrag dort ausläuft zieht er wieder irgendwo anders hin. Er will nicht mehr als 2x pro Monat sein Kind besuchen, ob er jetzt einen Flug aus Frankreich oder Dänemark nimmt, ist ihm da wohl egal. Im Grunde wäre es deshalb auch egal, wo in der EU wir wohnen, aber er erpresst mich eben gern und wenn er irgendwann mal was tut, was er mir als Gefallen auslegen kann (Zustimmung zum Umzug ins Ausland), und ich dann nicht springe wenn er piep sagt, rennt er gleich wieder vor Gericht. Hat er bisher auch so gehandhabt, hat zwar nichts erreicht aber meine Ersparnisse gingen dafür drauf. Ich möchte im Grunde nur wissen, ob es sich für mich überhaupt lohnen würde mich zusätzlich im Ausland zu bewerben oder ob ich dann nur Stress hätte. Zusätzlich seine Kosten übernehmen fällt raus, da ich im Sozialbereich bin und maximal 30 Stunden machen kann (Kleinkind).


Pamo

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Du hast das alleinige SR und ABR und er hat das Land verlassen, in dem sein Kind lebt? Nein, du brauchst seine Zustimmung nicht für einen Umzug, auch ins Ausland. Und er trägt die Kosten des Umgangs.


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