Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

wechsel der steuerklasse

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: wechsel der steuerklasse

stefkev83

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Hallo frau Bader, Ich erwarte Nachwuchs am 15.7.13. Mein Mann und ich sind beide in steuerkl 1=da wir das gleiche verdienen soll ich kurzfristig in 3 und er in 5 wechseln? Kriegen wir dann mehr Eltern Geld? Wollte 10 und er 4 Monate ezu


Lina_100

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Wenn Sie beide in 1 sind, sind Sie nicht verheiratet, so dass ein Wechsel gar nicht möglich ist. Sollten Sie verheiratet sein und die Steuerklasse 4 haben, sollten Sie gut überlegen, ob der kurzfristige - angesichts der minimalen Zinsen unerhebliche - Liquiditätsvorteil wirklich die Nachteile ausgleicht, wenn Sie zB befuerchten müssen nach der EZ AlG in Anspruch nehmen zu muessen. Abgerechnet wird am Ende des Jahres, unabhängig von der Steuerklasse zahlen Sie immer die gleiche Steuer.


Sternenschnuppe

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:-) Ne, 1 und 1 geht nicht. Wegen der Klase schließe ich mich an. Aber kleiner Einwand : Wenn Du verdienst, dann wirst Du eh nur maximal 10 Mal Eltergeld bekommen, da die ersten 8 Wochen das Mutterschutzgeld höher ist, und sich das Elterngeld somit aufhebt. Wenn Dein Mann 4 Monate Elternzeit MIT Elterngeld will, dann beantrage Du das Elterngeld nur bis zum 10. Lebensmonat.


stefkev83

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Hallo Frau Bäder, ja ich bin verheiratet und mein Mann und ich verdienen beide exakt das gleiche brutto. Ich habe noch einen firmenwagen mit 1% zu versteuern, deshalb habe ich weniger netto. Und ja, wir sind beide noch in steuerklasse 1. Unser Steuerberater hat uns gesagt, bei vier vier ändert sich nix. Und ich habe nun gelesen das manmind. 7 Monate in der neuen Steuerklasse sein soll und das wäre dann ja ziemlich bald zeit in 3 und 5 zu wechseln, oder lohnt sich das gar nicht? P.s. kann ich den firmenwagen bis ende muschu behalten?


Sternenschnuppe

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Ich würde den Steuerberater wechseln : Lohnsteuerklasse I Arbeitnehmer, die: ledig oder geschieden sind verheiratet sind, Ehegatte aber im Ausland lebt verheiratet sind, aber dauernd getrennt leben verwitwet sind keinen Anspruch mehr auf Steuerklasse III haben. Im Endeffekt kommt es eh immer aufs selbe raus, wenn man die Steuererklärung dann macht.


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