Mitglied inaktiv
Hallo. Ich weiss, das dies ein sehr komplexes Thema ist- zu Mindest, wenn ich drüber nachdenke...- zu Mal ein Kind dabei ist und beide Eltern in der privatinso. Im Falle einer Scheidung, wäre ich alleinerziehend und bis April '11 ALG1 Bezieherin, danach käme dann wahrscheinlich ALG2. Dieses kann ich dann für 2 Personen beantragen. Wohngeld wäre auch für 2 (?); wie das mit dem Unterhalt läuft, wenn Kv nicht zahlungsfähig ist, weiss ich noch nicht. Kölnpass, Umzugskosten, Prozesskostenbeihilfe und Möbelgeld kann man doch auch beantragen? Wie sieht das denn aus, wenn ich Möbel kaufe und sie aber nicht nach Hause bekomme- würde das auch zum Möbelgeld zählen (wenn es sowas überhaupt gibt...)? Habe ich was vergessen? Sorry, das ich diese ganzen Fragen stelle. Aber wenn ich darüber nachdenke, habe ich enorme Existenzängste, obwohl es eigendlich noch nicht soweit ist und ich eventuell wieder ans Arbeiten komme, möchte ich gern für den Fall der Fälle abgesichert sein. Danke für's lesen und evtl Antworten. Mit freundlichen Grüssen lilmissy
Hallo, Hartz IV u Wohngeld gibt es nicht parallel. Ansonsten wegen der Möbel wird es aufgeteilt werden müssen. Ausserdem bekommen Sie ja erst ArbGeldI, da werden keine weiteren leistungen (Außer KK etc) gezahlt Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
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Mitglied inaktiv
Du hast doch jetzt auch Möbel oder nicht? Dir steht ja ein Teil davon zu!!! Die ARGE wird Dir keine komplette Einrichtung sponsorn!!!
Mitglied inaktiv
wohngeld und alg2 schließen sich aus. umzugskosten und möbelgeld??? da frag mal im ae nach, was man da so bekommt. pkh ja. du kannst unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der kv nicht zahlungsfähig ist. am besten, du versuchst dich ziemlich schnell selbst abzusichern, mit arbeiten.
Mitglied inaktiv
Nur bescheid wissen. Wie schon erwähnt, ist es ja noch nicht soweit- aber der Gedanke an Trennung ist nun mal da und auf die Sicherheit, einen Arbeitsplatz zu bekommen, kann ich auch nicht bauen (kann ja eh so gut wie keiner). Die Kleine bekommt erst mit 3 einen Kita- Platz (also 1 Jahr nachdem ich kein ALG1 mehr bekomme) und meine Eltern sind zu weit weg, um die Kleine dort hin zu bringen- sonst gibt es hier auch keine Freunde und Bekannte oder Verwandte... so lang müsste ich dann warten, um arbeiten gehen zu können, wozu ich natürlich auch bereit bin, wenn die Kleine versorgt ist. Wie gesagt, ich will nichts in den Rachen geschmissen bekommen, aber ich muss eben an Alles denken... LG
Mitglied inaktiv
du wirst sicher genug unterstützung für diese zeit bekommen, aber bei möbeln sehe ich ziemlich schwarz. die in der ehe angeschafften werdet ihr aufteilen müssen und dann sollte es vorübergehend auch reichen.
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