schmidt sonja
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Zahnarzthelferin und arbeite auf 450 Euro Basis. Habe eine 4. jährige Tochter und bin verheiratet, so auch auf meinen Mann Krankenversichert. Da man in einer Schwangerschaft nicht mehr am Stuhl assistieren darf und so ein Beschäftigungsverbot bekommt, frage ich mich : bekomme ich Elterngeld? Was steht mir zu? Vielen Dank
Hallo, der Arbeitgeber kann Sie auch an den Empfang oder das Büro versetzen. Ansonsten hat das Beschäftigungsverbot nichts mit dem Elterngeld zu tun. Liebe Grüße, NB
Wunderkind1980
Weil ich grad mal hier bin;-) Also während des BV`s bekommst du deinen "vollen" Lohn....d.h. auch das Elterngeld errechnet sich daraus. Dein AG bekommt dies von der KK zurück- somit kein Nachteil für ihn.
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