süßebiene123
Hallo, ich hab da eine Frage. Mein Kind ist im Juni 2010 geboren. ICh Stkl. 5 und mein Mann 3. Ich bin festangestellt seit 09.2002 (Ausbildung bis 2006 im selben Betrieb). Ich habe Elterngeld bis Juni 2011 bezogen.Seit Beendigung des Elterngeldes arbeite ich in einem anderen Betrieb (nach Zustimmung meines AG) auf 400 Euro. Sobald mein Kind allerdings 3 Jahre alt wird, möchte ich wieder in meinem Betrieb Teilzeit oder auf 400 Euro vormittags arbeiten, da meine Kinder da in Schule und Kindergarten untergebracht sind. Mein Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter. Ich bin als Bürokauffrau eingestellt. Was ist wenn mir mein AG keine passende Stelle anbietet? Kann ich ALG 1 beantragen? Wie berechnet sich dieses, da ich ja nach dem 1. Erziehungsjahr auf 400 Euro gearbeitet habe? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Was passiert mit dem Resturlaub aus 2009/2010? Viele Grüße und DAnk für Ihre Antwort süßebiene123
Hallo, wenn der Arbeitgeber betrieblichen Gründe nennt, die dazu führen, dass er in keine Teilzeit anbieten muss, Sie aber ihre alte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, müssen Sie kündigen. Dann können Sie Arbeitslosengeld 1 bekommen. wenn Sie drei Jahre zuhause geblieben sind, wird das Arbeitslosengeld fiktiv nach der üblichen Einnahme in diesem Beruf berechnet. Liebe Grüße, NB
peekaboo
Du dem Arbeitsmarkt auch zu Verfügung stehst. ACHTUNG: Wenn Du vorher Vollzeit und jetzt nur noch Teilzeit arbeiten kannst bekommst Du auch nur anteilmäßig ALG ... Das ALG richtet sich nach dem Einkommen vor der Elternzeit (War zumindest bei mir so, obwohl ich Minijob gearbeitet habe) Teilzeit beim "alten" AG. Da streiten sich die Geister. Der AG muß Dir zwar eine TZ Stelle anbieten, aber nicht unbedingt zu den von Dir gewünschten Zeiten (Owohl es hier auch schon andere Urteile gibt). Abfindung: Wenn der AG Dir was anbietet und Du es nicht annehmen kannst wegen Kinderbetreuung, dann gehst Du leer aus. LG Peeka
süßebiene123
Wie meinst du das mit der Abfindung und der Kinderbetreuung? Gruß
peekaboo
Mo; Mi, Do 8 - 12Uhr und Die und Do 12 - 17 Uhr anbietet und Du Dein Kind nicht "untergebracht bekommst, dann hat der AG seine Aufgabe erfüllt. Sprich er hat Dir einen TZ Job angeboten, den du aber nicht ausführen kannst, weil Du keine Kinderbetreuung hast. Der AG muß nicht die von Dir gewünschten Zeiten einhalten. Wobei es hier schon diverse Gerichtsurteile gibt, daß er dies tun muß, wenn es betrieblich umsetzbar ist. Allerdings habe ich dazu schon gelesen, daß die Arbeitnehmerinnen erst mal in den sauren Apfel beißen mußten und die vom AG angegebenen Teilzeiten ausführen mußten und dann geklagt haben. Bin allerdings keine Rechtsanwältin, lese nur gerne Urteile. LG
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