Kirakan2003
Sehr geehrte Frau Bader Erstmal zu meiner Situation. Ich habe am 7 Dezember 2016 meinen Sohn auf die Welt gebracht. Nach der Geburt erfuhren wir das er das er die freie Trisomie 21 hat. Ich habe zwei Jahre Elternzeit genommen und habe mir aber mein Elterngeld auf das erste Jahr ausbezahlen lassen. Ich arbeite in einem Altenheim und hatte seit Anfang der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot von meiner Heimleitung bekommen. Mit meiner Chefin habe ich ausgemacht das wir uns Ende den Jahres 2017 treffen und wir dann festlegen wie ich wieder arbeiten komme in meinem zweiten Elternjahr. Jetzt zu meiner eigentlichen Frage. Wenn ich jetzt in meinem 1 Elternjahr ( noch mit Eltergeldbezug) schwanger werden würde, wie würde dann das zweite Jahr aussehen. Müsste ich wieder arbeiten gehen und bekomme ein Beschäftigungsverbot ab dem zweiten Jahr? Muss dann erdt wieder in meinem Vertrag stehen das ich arbeiten komme im zweiten Jahr? Bekomme ich nur den Grundsatz von 300+75 Euro? Oder gar garnichts? Vielen Dank schonmal für die Antwort.
Hallo, wenn Sie schwanger sind und wissen dass Sie ein Beschäftigungsverbot bekommen, können Sie nicht Teilzeit vereinbaren, die Sie ja nie antreten werden. Liebe Grüße NB
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