Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

Frage: Warum keine Antwort auf Frage zum Anhängen der Elternzeit von Kind 1 an Kind 2?

sonne3

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Hallo, Nach 2-maligem Fragen moechte ich gern wissen,warum ich als einzige keine kurze Antwort auf meine Frage von Ihnen bekomme? Soll ich sie anders formulieren oder ähnliches? Danke! Ich habe damals für unser 1.kind 2 Jahre elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten haben wir ein 2. Kind bekommen und ich habe die 2.Elternzeit direkt mit Geburt begonnen. Kann ich die noch nicht beanspruchten 6 Monate (bzw. 18 Monate,das 3. Jahr war ja noch nicht beantragt) Elternzeit vom 1.kind an die des 2.Kindes anhaengen? Ist dies seitens des AG zustimmungsbeduerftig?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mein Schreibtisch quilt im Moment über und ich komme kaum rum. Da kann mir schon mal eine Frage durchrutschen. Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Wenn Sie die 1. EZ unter Hinweis auf die Geburt von Kind 2 abgebrochen haben liegt ein wichtiger Grund iSd BEEG vor. Wenn Sie zudem mitgeteilt haben, dass Sie die restlichen Monate der EZ von Kind 1 aufheben und zu einem späteren Zeitpunkt nehmen möchten muss der AG idR zustimmen, es sei denn dass betriebliche Gründe entgegen stehen. Es gibt zu den Details ein Urteil des BUndesarbeitsgerichtes, gehen Sie mal dort auf die Homepage und nutzen Sie die Suchfunktion mit dem Stichwort "Elternzeit beenden, Geburt weiteres Kind". VG


SumSum076

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Wichtig ist erstmal zu wissen, ob du schriftlich die erste Elternzeit zur Geburt von Kind 2 abgebrochen hast. Wenn nicht, dann läuft die erste Elternzeit ganz normal aus. Erst danach schließt sich die zweite Elternzeit an. (Was hat denn der AG bestätigt?) Wenn du die erste EZ abgebrochen hast, hast du ja noch 18 Monate übrig. Wenn deinem AG das egal ist, wann du welche Elternzeit nimmst (und er dem zustimmt), dann kannst du auch zuerst die Elternzeit von Kind 2 zuende machen (weils eigentlich gehopst wie gesprungen ist). Will er aber nicht, dann wirds kompliziert: Du darfst (formal) nur bis zu 12 Monate über den dritten Geburtstag hinaus übertragen. Wenn du also die max 3 Jahre pro Kind nehmen wolltest, müsstest du die Elternzeiten der Kinder so mixen, dass die jeweils ersten 2 Jahre Elternzeit vor dem jeweils 3. Geburtstag des Kindes genommen sind. Aber wie gesagt, manchen AG ist das egal, denen kann man vereinfacht schreiben "Ich hab nun zwei Kinder, also will ich auch 6 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie sehen mich erst zum 6. Geburtstag meines ersten Kindes wieder." Gruß Sabine


sonne3

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Vielen lieben Dank für Eure Antworten. Lg


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